Vernetzter Kontinent: EU regelt Telekommunikationsmarkt neu
Brüssel, 12.09.2013 15:26 Uhr (EU Redaktionsteam)
Die EU-Kommission, allen voran deren Vizepräsidentin Neelie Kroes, will u.a. vereinfachte EU-Regeln für Telekommunikationsbetreiber. Dahinter verbirgt sich beispielsweise ein NEIN zu Roamingkosten für Endkunden.
Die wesentlichen Vorschläge im Einzelnen:
Roamingaufschläge für auf Reisen innerhalb der EU angenommene Anrufe werden ab dem 1. Juli 2014 verboten. Unternehmen hätten die Wahl, entweder unionsweit geltende Telefontarife anzubieten („Roaming zu Inlandspreisen“), deren Preise durch den inländischen Wettbewerb bestimmt werden, oder ihren Kunden zu erlauben, den Vertrag zu entkoppeln, d.h. sich für einen anderen Roaminganbieter zu entscheiden, der günstigere Tarife anbietet (ohne eine neue SIM-Karte kaufen zu müssen). Dieses Konzept stützt sich auf die Roamingverordnung von 2012, die den Betreibern ab Juli 2014 Kürzungen ihrer Vorleistungspreise für Daten von 67 Prozent auferlegt.
Heutzutage neigen Unternehmen dazu, sowohl Festnetz- als auch Mobilfunkanrufe vom Heimatland des Verbrauchers in ein anderes EU-Land mit einem Aufschlag zu belegen. Nach dem heutigen Vorschlag hätten die Unternehmen keine Möglichkeit mehr, für einen Festnetzanruf innerhalb der EU mehr zu verlangen als für ein Inlandsferngespräch. Mobilfunkanrufe innerhalb der EU dürften nicht mehr als 0,19 EUR pro Minute (zzgl. MwSt) kosten. Mit der Festsetzung der Preise können Unternehmen ihre objektiv gerechtfertigten Kosten decken, aber keine willkürlichen Gewinne mehr aus Anrufen innerhalb der EU erzielen.
Bereits ab dem 1. Juli 2013 gelten die folgenden neuen Preisobergrenzen:
- Herunterladen von Daten oder Surfen im Internet - 45 Cent pro Megabyte (MB) (abgerechnet pro Kilobyte) zuzüglich Mehrwertsteuer (36 Prozent billiger als 2012)
- Abgehende Anrufe - 24 Cent/Minute + Mehrwertsteuer (17 Prozent billiger als 2012)
- Anrufannahme - 7 Cent/Minute + Mehrwertsteuer (12,5 Prozent billiger als 2012)
- Versand einer SMS - 8 Cent + Mehrwertsteuer (11 Prozent billiger als 2012)
so dass Nutzer Zugang zu einem uneingeschränkten und offenen Internet haben, unabhängig von ihren vertraglich vereinbarten Kosten oder Geschwindigkeiten. Unternehmen können weiterhin „Spezialdienste” mit zugesicherter Dienstqualität (z. B. IPTV, Video-on-Demand, Anwendungen wie die hochauflösende Bildgebung in der Medizin, virtuelle Operationssäle und betriebskritische und datenintensive Cloud-Anwendungen) anbieten, solange dadurch die den anderen Kunden zugesagten Internetgeschwindigkeiten nicht eingeschränkt werden. Verbraucher hätten das Recht zu überprüfen, ob sie auch die Internetgeschwindigkeiten erhalten, für die sie zahlen, und ihren Vertrag zu beenden, wenn solche Zusagen nicht eingehalten werden.
Das für das Gesetzespaket und die Digitale Agenda zuständige Kommissionsmitglied, Vizepräsidentin Neelie Kroes, ergänzte: „Das heute vorgeschlagene Gesetzespaket birgt großartige Neuigkeiten für die Zukunft des Mobilfunks und des Internets in Europa. Die Europäische Kommission sagt nein zu Roamingaufschlägen, ja zur Netzneutralität, ja zu Investitionen und ja zu neuen Arbeitsplätzen. Bei den Vorschriften für den Telekommunikationssektor geht es nicht mehr nur um diesen einen Sektor, sondern um die Untermauerung einer tragfähigen Entwicklung aller Branchen.“ Der Telekommunikationssektor macht zwar nur 9 Prozent digitalen Wirtschaft Europas aus, aber die weltweite Wettbewerbsfähigkeit aller Wirtschaftszweige und ihre Möglichkeiten, Dienstleistungen zu erbringen, hängen immer mehr von ihrer Netzanbindung ab.
(Quelle: EU-Kommission)
(Artikelfoto: Gerd Altmann/pixelio.de)

Telekommunikation Europa
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