Beim Thema Finanzen kommen auf Verbraucher neue Abgaben aber auch finanzielle Erleichterungen in 2018 zu. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
22.12.2017 10:42 Uhr
FINANZWISSEN FÜR VERBRAUCHER

Finanzen in 2018: Besteuerung von Investmentfonds | PSD II und die Rente

Düsseldorf, 22.12.2017 10:42 Uhr (Gastautor)

Neue Regelungen für den Zahlungsverkehr

Zum 13. Januar 2018 treten neue, europaweit einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr in Kraft, von denen auch Bankkunden und Verbraucher profitieren. Die "Zweite Zahlungsdiensterichtlinie" – oder kurz "PSD II" –, die vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt wurde, sieht unter anderem eine neue Haftungsgrenze bei Kartenmissbrauch vor. Werden die Bank- oder Kreditkarte, das Lastschriftverfahren oder das Online-Banking von Betrügern missbraucht, haften Bankkunden derzeit für Schäden bis maximal 150 Euro. Diese Haftungsgrenze sinkt durch die neuen Regelungen auf 50 Euro. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kommt auch - wie bislang schon - eine Haftung darüber hinaus in Betracht. Händler dürfen zudem für die Zahlung mit gängigen Kreditkarten, SEPA-Überweisungen oder Lastschriften keine Gebühren mehr verlangen. Das gilt für Einkäufe oder Buchungen über das Internet ebenso wie bei Zahlungen im stationären Handel. Eine weitere Neuerung betrifft die Reservierung von Kartenzahlungen, wie sie häufig von Hotels oder Autovermietungen als Absicherung verlangt wird. Bislang konnte ohne Zustimmung des Karteninhabers ein entsprechender Betrag auf dessen Konto gesperrt werden. In Zukunft muss der Karteninhaber der Reservierung vorher ausdrücklich zustimmen.

Private Bauherren haben neue Rechte

Privaten Bauherren bringt das neue Jahr mehr Rechtssicherheit beim Bau einer neuen Immobilie. Ab dem 1. Januar gilt das neue Bauvertragsrecht, das erstmals den "Bauvertrag" und für Verträge zwischen Bauunternehmern und Verbrauchern den "Verbraucherbauvertrag" im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, dass der Bauunternehmer dem privaten Bauherren künftig rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung aushändigen muss. Sie muss Angaben zu den wesentlichen Eigenschaften des Objekts wie zum Beispiel der Baukonstruktion und dem Innenausbau enthalten. Diese Baubeschreibung ist dem Bauherren rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages in Textform – also etwa per E-Mail – zu übermitteln und wird Inhalt des Bauvertrages. Auch der Vertrags selbst bedarf laut der neuen Vorschriften der Textform. Der Bauvertrag muss außerdem verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin machen. Bauherren erhalten damit mehr Planungssicherheit etwa für die Kündigung der alten Wohnung oder für den Umzug. Hält der Bauunternehmer den Termin nicht ein, können sie leichter Schadensersatzansprüche geltend machen. Ebenfalls neu: Der Verbraucherbauvertrag kann innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss vom Verbraucher widerrufen werden. Private Bauherren haben dadurch mehr Zeit, die mit dem Bau einhergehenden finanziellen Verpflichtungen zu überdenken. Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.

 

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