Mit dem Verbraucherbarometer wird ermittelt, wie gut (oder schlecht) der Binnenmarkt für die EU-Verbraucher im Hinblick auf Angebot und Preise sowie Schutz von Verbraucherrechten funktioniert. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
29.05.2012 19:47 Uhr
EUROPÄISCHER VERBRAUCHERGIPFEL

Verbraucher in Deutschland haben Nachholbedarf zu Fragen beim Internethandel

Brüssel/Düsseldorf, 29.05.2012 19:47 Uhr (EU Redaktionsteam)

Deutsch­land gilt nach neuesten Auswer­tungen der Früh­jahrs­aus­gabe des euro­päi­schen Verbrau­cher­ba­ro­me­ters als das Land mit den besten Bedin­gungen für Verbrau­cher. Doch bei Rechts­fragen zum Thema Inter­net­han­del - Fehl­an­zeige.

Aus der heute anlässlich des Europäischen Verbrauchergipfels 2012 veröffentlichten Frühjahrsausgabe des Verbraucherbarometers geht hervor, dass das Jahr 2011 – nach einem Rückgang im Jahr 2009 – das zweite in Folge war, in dem die Bedingungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen EU-Ländern besser geworden sind.

Die Lage der Verbraucher wird unter anderem daran gemessen, wie groß ihr Vertrauen in Behörden, Händler und Verbraucherorganisationen, in die Produktsicherheit sowie in die Effektivität der Streitbeilegung und der Abwicklung von Beschwerden ist.

Mit dem Verbraucherbarometer wird ermittelt, wie gut (oder schlecht) der Binnenmarkt für die EU-Verbraucher im Hinblick auf Angebot und Preise sowie Schutz von Verbraucherrechten funktioniert. In der Frühjahrsausgabe des Verbraucherbarometers, die der Lage der Verbraucher gewidmet ist, werden die Integration des Einzelhandels und die Verbrauchersituation in den einzelnen Ländern untersucht. Ein Bestandteil dieser Barometer-Ausgabe ist der Verbraucherlage-Index, in den folgende Parameter einfließen: Qualität der Rechtsvorschriften für Verbraucher und Unternehmen; Effektivität der Streitbeilegung und des Umgangs mit Beschwerden; Verbrauchervertrauen in Behörden, Händler, Werbung und Verbraucherorganisationen; Grad des Vertrauens in die Sicherheit der auf dem Markt erhältlichen Produkte. Anhand dieser Daten können die Mitgliedstaaten feststellen, wie sie im Vergleich mit anderen abschneiden. Die Angaben im Barometer beruhen hauptsächlich auf Umfragen bei Verbrauchern und Händlern sowie auf Eurostat-Daten und Informationen aus den Mitgliedstaaten.

Internethandel
Das Barometer bestätigt, dass der Internethandel zwar zunimmt, sich aber nach wie vor weitgehend im Inland abspielt, obwohl die Auswahl und das Sparpotenzial bei grenzübergreifenden Einkäufen durchaus größer sein können. Es sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um die Vorteile eines echten digitalen Binnenmarkts voll auszuschöpfen.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen ihre Rechte nicht. EU-weit konnten nur 12 % derer, die sich an der Erhebung beteiligten, Fragen zur Garantie, zu den Bedenkzeiten (Widerrufsrecht) und zum Vorgehen bei Erhalt unbestellter Waren richtig beantworten. Vielen Unternehmen waren ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber Verbrauchern nicht klar. Nur 27 % wussten zum Beispiel, wie viel Zeit den Verbrauchern zusteht, um ein mangelhaftes Produkt zurückzugeben.

Immer noch sind illegale Praktiken zu verzeichnen. Seit dem Jahr 2010 hat die Zahl der Verbraucher und Händler zugenommen, die irreführende, täuschende oder sogar betrügerische Werbung und Angebote bemerkt haben; noch größer ist die Zunahme derer, die nicht bestellte Waren erhalten haben.

Ausblick
„Die neue EU-Verbraucheragenda 2014-2020 zielt darauf ab, die Kompetenz, das Wissen und das Vertrauen der Verbraucher zu erhöhen, indem ihnen all das bereitgestellt wird, was sie benötigen, um aktiv am Markt teilzunehmen, den Markt für sich zu nutzen, ihr „Auswahlrecht“ auszuüben und ihre Ansprüche durchzusetzen. Die zurzeit erörterten Verfahren zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten mit Unternehmen (Vorschläge für Rechtsakte zur alternativen und zur Online-Streitbeilegung) werden den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, ihre Probleme zu lösen – ganz gleich, wo und wie das Produkt oder die Leistung gekauft oder bestellt wurde.

Weitere Infos finden Sie hier.

(Quelle: EU-Kommission)

 

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