Fragen und Antworten zu den Regelsätzen bei Hartz IV und zum Bildungspaket
Berlin, 24.10.2010 10:31 Uhr (FS)
Die Regelleistung für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene steigt zum kommenden Jahr um fünf Euro auf 364 Euro. Kinder und Jugendliche erhalten Unterstützungsleistungen fürs Lernen und für die Teilnahme an Sport-, Kultur-oder Musikangeboten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Gesetze zu Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Zwölf) und Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch Zwei) zu entscheiden. Es hat hierzu am 9. Februar 2010 die mangelnde Transparenz der ermittelten Regelleistungen für leistungsberechtigte Menschen kritisiert.
Hintergründe und alle notwendigen Informationen finden Sie hier (externer Link).
(Quelle: Bundesregierung)
(Foto: pedda;PIXELIO)
Hartz IV Bildung
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