Recht in Social Media: Wenn News Fake sind und Arbeitgeber ausspionieren
Köln/Düsseldorf, 15.03.2017 11:00 Uhr (Gastautor)
Social Media Netzwerke gehören mittlerweile zum Leben. Doch wann wird zum Beispiel ein Post zu sogenannten Fake News? Was gilt als Satire, was schon als Beleidigung? Welche Daten speichert Facebook? Und darf mein Arbeitgeber mich im Internet ausspionieren?
Alles nur Fake? - Wann die Falschmeldung den Autor hinter Gitter bringt
Früher nannte man sie Falschmeldungen, heute heißen sie Fake News. Auch wenn es sich bei beiden Begriffen um inkorrekte, in der Öffentlichkeit verbreitete Informationen handelt, bedeuten sie doch längst nicht das Gleiche. Fake News kann jeder streuen, der in den sozialen Netzwerken unterwegs ist. „Fake News werden gezielt zur Meinungsmache eingesetzt, zum Beispiel um Stimmung gegen Personen oder Institutionen zu machen“, erklärt Rechtsanwalt Fabian Rüsch.
Haben sich diese gefälschten Nachrichten erst einmal wie ein Lauffeuer im Internet verbreitet, ist der Schaden kaum mehr zu beheben. Das Problem dabei: „Es gibt kein Gesetz, das grundsätzlich die Erstellung oder Verbreitung verbietet“, so der Anwalt. „Haben die Fake News aber einen beleidigenden oder verleumderischen Inhalt, handelt es sich dabei um eine Straftat.“ Und dann kann dem Autor eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, mindestens aber eine deftige Geldstrafe drohen.
Satire oder Beleidigung? - Wann die Stichelei zur rechtlichen Grauzone wird
Rechtsanwalt Fabian Rüsch
Datenschutz - Wenn das Internet einfach nicht vergessen will
Ein Video aus dem Urlaub, ein Bild vom Abendessen, eine Statusmeldung zum Kinobesuch: Nirgendwo wird Selbstinszenierung so groß geschrieben wie in den sozialen Netzwerken. Aber wie sagt man so schön? Das Internet vergisst nie! Oder etwa doch? Welche Daten werden von den sozialen Netzwerken gespeichert? „Facebook speichert zum Beispiel sämtliche Daten, die man seiner Chronik hinzufügt, auch alle Aktualisierungen und Änderungen“, weiß Rechtsanwalt Fabian Rüsch. Doch das ist noch lange nicht alles: Facebook merkt sich auch den Statusverlauf, die Klicks auf Werbeanzeigen oder Chatverläufe und Verbindungen zu anderen Usern. Wer wissen möchte, welche Daten im Langzeitgedächtnis der Plattform liegen, kann sich eine Kopie seiner Daten über die Kontoeinstellungen herunterladen.
Doch wie werde ich unerwünschte Erinnerungen wieder los? „Hat man die Daten selbst eingestellt, kann man sie in der Regel auch selbst löschen“, erklärt der Anwalt. „Wenn ein anderer Nutzer die Daten hochgeladen hat, muss man diesen bitten, sie zu löschen, oder sich gegebenenfalls an den Betreiber der Seite wenden.“ Dennoch gilt für alles, was man der Öffentlichkeit zugänglich macht: Nie geht man so ganz.
Social Boss? - Wenn sich der Chef in die virtuelle Welt einloggt
Einmal den Frust über den Chef bei Facebook kundgetan und schon liegt die Abmahnung auf dem Tisch. Darf mich mein Vorgesetzter eigentlich im Internet ausspionieren? Der Anwalt für Arbeitsrecht sagt dazu: „Ist das Profil öffentlich einsehbar, kann der Arbeitgeber natürlich genauso darauf zugreifen wie andere User auch. Bewusst durchsuchen sollte er die Seite seines Mitarbeiters aber nicht. Erst wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass der Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung begangen hat, darf er Recherche betreiben.“ Dabei muss der Vorgesetzte allerdings seine wahre Identität preisgeben und darf seinem Angestellten nicht „undercover“, zum Beispiel über ein gefälschtes Profil, delikate Details entlocken. „Für die sozialen Netzwerke gelten die gleichen Verhaltensregeln wie im wahren Leben“, erläutert Fabian Rüsch. Sofern es sich nicht um betriebliche Belange handelt, darf der Chef seinem Mitarbeiter nicht vorschreiben, was er zu tun und zu lassen hat. Doch auch der Arbeitnehmer muss sich im World Wide Web benehmen. So kann der Vorgesetzte verlangen, dass bestimmte negative Äußerungen gelöscht werden. Wer seinen Ausbilder also zum Beispiel als „Menschenschinder“ bezeichnet, muss diesen Kommentar vermutlich später zurücknehmen - und mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Richtig heikel wird es bei gravierenden Beleidigungen, volksverhetzenden oder geschäftsschädigenden Äußerungen im Internet: Denn dann folgt auf den frustgeladenen Kommentar schnell die fristlose Kündigung.
(Quelle: ROLAND-Gruppe und ROLAND-Partneranwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Fabian Rüsch aus der Rostocker Kanzlei Brozat Rüsch Matheja.)
(Foto: © Antonioguillem - Fotolia)
Recht Internet Social Media
* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.
- Notenbank crasht Aktien | Anlegerprofis kaufen jetzt und machen Rendite
- Konzept der EU zum Ausbau der erneuerbaren Energie
- Praxistipps Ehe und Steuern | Ehegatten-Splitting und Steuerrechner
- Schufa Auskunft | Informationen über Scoring und Bonität
- Boeb Net | Bündnis Ökonomische Bildung Deutschland gestartet
Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.
Portalsystem 2024 © FSMedienberatung