Wichtige Neuregelungen für die Riester-Rente im Jahr 2012
Bonn, 17.12.2011 16:52 Uhr (Finanzredaktion)
Exakt zehn Jahre sind seit dem Start der Riester-Rente vergangen und rund 15 Millionen Riester-Verträge wurden bislang abgeschlossen. Trotzdem ist das Wissen der Deutschen hierzu dürftig.
So erklären 46 Prozent aller Berufstätigen in Deutschland, sich mit der Riester-Rente "gar nicht" oder "nur ungefähr" auszukennen. Lediglich 54 Prozent wissen nach eigenen Angaben "ziemlich genau, was damit gemeint ist". Dies ergibt eine bundesweite Analyse der Postbank.
Auch haben die Deutschen Vorbehalte gegen diese Form der Altersvorsorge: Nur 27 Prozent der Bundesbürger bewerten aktuell eine privat abgeschlossene Riester-Rente als "ideale Form der Altersvorsorge". Dagegen kommen private Rentenversicherungen auf 39 Prozent und Rentenzahlungen aus einer Lebensversicherung auf 29 Prozent.
Drei wichtige Neuregelungen ab Januar 2012
1. Für alle nach Silvester abgeschlossenen Verträge sinkt die gesetzlich garantierte Mindestverzinsung von bislang 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent. Gerade bei langen Laufzeiten kann sich dies deutlich auswirken. Wird ein Vertrag noch 2011 abgeschlossen, sind deshalb mitunter einige hundert Euro Rente zusätzlich im Monat möglich.
2. Bei Neuabschlüssen ab 2012 wartet der Versicherte zwei Jahre länger auf die Auszahlung. So steigt das Mindestalter zum Start der Renten- oder Kapitalauszahlung vom 60. auf das 62. Lebensjahr.
3. Jeder Riester-Sparer muss ab 2012 jährlich mindestens 60 Euro als Eigenbeitrag aufbringen, um die volle staatliche Sparzulage von bis 154 Euro jährlich zu erhalten.
(Quelle: Deutsche Postbank AG)
(Foto: Hofschlaeger;pixelio.de)

Vorsorge Riester-Rente
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