War die Finanzierung des Nürnburgrings im Interesse des Steuerzahlers? Dieser Frage will die Europäische Kommission nachgehen und prüft amhand der EU-Beihilfevorschriften. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
22.03.2012 08:31 Uhr
FÖRDERMITTEL FREIZEITPARK NÜRBURGRING

Beihilfen für Nürburgring: EU-Kommission eröffnet Prüfungsverfahren

Düsseldorf, 22.03.2012 08:31 Uhr (EU Redaktionsteam)

War die Finan­zie­rung des Nürn­burg­rings im Inter­esse des Steu­er­zah­lers? Dieser Frage will die Euro­päi­sche Kommis­sion nach­gehen und prüft amhand der EU-Beihil­fe­vor­schriften.

Der nahe der Stadt Nürburg gelegene Nürburgring-Komplex besteht im Wesentlichen aus einer Rennstrecke und einem Freizeitpark. Das Land Rheinland‑Pfalz und von diesem Bundesland kontrollierte öffentliche Unternehmen förderten den Komplex durch eine Reihe von Maßnahmen wie Darlehen, Garantien, Kapitalerhöhungen und die Bereitstellung von Einnahmen aus einer Glücksspielsteuer. Damit sollte ein Beitrag zu den Ausgaben für den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit unmittelbarem Bezug zur Rennstrecke (v. a. eine Tribüne) und von Tourismuseinrichtungen (Freizeitaktivitäten, Unterkünfte, Veranstaltungen, Einkaufsmöglichkeiten, Gaststätten und Glücksspiel) sowie zu den Ausgaben für die Veranstaltung von Formel-1-Rennen geleistet werden.

Die Kommission vertritt in dieser Phase des Verfahrens die vorläufige Auffassung, dass alle diese Maßnahmen, die nicht bei ihr angemeldet wurden, zu günstigeren Bedingungen als marktüblich gewährt worden sein könnten. In diesem Fall würden sie den Eigentümern und den Betreibern des Komplexes einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen, der den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren und gegen das EU-Beihilfenrecht verstoßen würde.

Deutschland vertritt den Standpunkt, dass der Nürburgring eine „allgemeine“ Infrastruktur ist, die im öffentlichen Interesse errichtet wurde und von der Öffentlichkeit genutzt werden kann. Die Maßnahmen zur Förderung des Tourismus und der Veranstaltung von Formel-1-Rennen sind nach Auffassung Deutschlands ein Ausgleich für die Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen. Die Kommission hingegen hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhebliche Zweifel daran, dass auf eine Infrastruktur für den Motorsport beihilferechtliche Ausnahmen angewendet werden können. Sie bezweifelt, dass ein Freizeitpark und eine Rennstrecke als Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu erachten sind, die nicht vom Markt allein erbracht werden könnten.

Dazu erklärte der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen: "Die Stellungnahme der EU-Kommission macht deutlich, dass die Finanzierung des Nürburgrings nicht im Interesse des Steuerzahlers war. Die heutige Ankündigung eines Prüfverfahrens durch die EU-Kommission ist eine schallendeeuropäische Ohrfeige für Kurt Beck und seine "Kronprinzen" Hering und Lewenz", so Langen.

Wie die EU-Kommission heute mitteilte, will sie prüfen, ob von der Landesregierung unter Kurt Beck genehmigte Beihilfen in Höhe von 524 Millionen Euro zugunsten des Nürburgrings mit EU-Recht vereinbar waren. Die EU-Kommisison habe "erhebliche Zweifel", ob die Beihilfen gerechtfertigt waren und "bezweifelt, dass ein Freizeitpark und eine Rennstrecke als Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu erachten sind, die nicht vom Markt allein erbracht werden können", so die EU-Kommission in ihrer heutigen Mitteilung.

(Quelle: EU-Kommission/Dr. Werner Langen)

 

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