Das Eitel-Projekt Nürburgring ist jetzt offiziell ein Desaster. Die über 400 Millionen Euro Beihilfen sind laut EU-Kommission nicht rechtens und müssen eigentlich zurückgezahlt werden. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
01.10.2014 16:46 Uhr
NÜRBURGRING BEIHILFEN UNRECHTMÄßIG

Schleschde Noochrischde: Für das Nürburgring Desaster kommen Steuerzahler auf

Düsseldorf, 01.10.2014 16:46 Uhr (Frank Schulz)

Die schlechte Nach­richt erreicht eher den Steu­er­zahler als denn die Verant­wort­li­chen in der Rhein­land-Pfäl­zi­schen Landes­re­gie­rung. EU-Wett­be­werbs­kom­missar Almunia hat die Nürburg­ring-Beihilfen als nicht vereinbar dekla­riert. Somit waren über 400 Millionen Euro Staats­hilfen nicht gerecht­fer­tigt.

Informationen zum Autor:
Herausgeber seit 2007 und Gründer von FMM-Magazin. Projekte in der Finanz-/Medienindustrie seit 2003 u.a. bei Gruner + Jahr (Financial Times Deutschland) und der OnVista Group. Editor von über 8.000 Fachartikeln zum Thema Finanzwissen, Nachhaltigkeit, Innovation und Wirtschaft.

Wie versprochen hat heute EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia die Ermittlungsergebnisse im Fall Nürburgring-Beihilfen präsentiert: "Regierungen dürfen Unternehmen in Schwierigkeiten unterstützen, sofern sie dabei die EU-Beihilfevorschriften beachten, mit denen die Verschwendung von Steuergeldern und ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden sollen. Solche Beihilfen müssen dazu dienen, Unternehmen umzustrukturieren und wieder auf Erfolgskurs zu bringen, statt sie künstlich über Wasser zu halten. Im Falle des Nürburgrings verstießen die Fördermaßnahmen ganz klar gegen die Beihilfevorschriften.“

Gehopst wie Gehoppelt; letztlich ist es egal. Denn das Desaster war augenscheinlich. Fakt ist, die Landesregierung Rheinland-Pfalz bzw. die landeseigenen Gesellschaften haben nicht genehmigte bzw. nicht erlaubte, wettbewerbsverzerrende Beihilfen bewilligt. Mit der Sache Vertrauten stößt zudem der überstürzte Verkauf an Capricorn übel auf.

So äußert sich der CDU-Europaabgeordnete Dr. Werner Langen mit den Worten: "Mit seinem Persilschein für den Verkaufsprozess trübt Almunia am Ende seiner Amtszeit eine insgesamt gute Bilanz als Wettbewerbskommissar." Landtagspräsident Mertes (Rheinland-Pfalz), der die EU-Beamten als "Kapitalistenknechte" bezeichnet hatte (im Falle Zweibrücken), hat mit dieser Entscheidung allen Grund, den Genossen Almunia dafür zu loben, dass er entgegen der Rechtslage nunmehr den "Genossenfilz" absegnet.

Ob der Elwedridsche bei den Bewilligungen beteiligt war ist fraglich. Der EU-Wettbewerbskommissar erklärt: "Die drei früheren Eigentümergesellschaften des Nürburgrings befanden sich mindestens seit 2002, 2007 bzw. 2008 in Schwierigkeiten (Insolvenzantrag am 20.07.2012 in Eigenverantwortung) sei. Nach EU-Recht können solche Unternehmen nur Beihilfen erhalten, wenn ein Umstrukturierungsplan die Wiederherstellung ihrer langfristigen Rentabilität gewährleistet. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Förderung auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und öffentliche Gelder nicht vergeudet werden, um angeschlagene Unternehmen künstlich auf dem Markt zu halten. Die deutschen Behörden legten jedoch keinen Umstrukturierungsplan für die Nürburgring-Gesellschaften vor. Daher kann die Beihilfe nicht nach den EU-Vorschriften gerechtfertigt werden und muss im Einklang mit dem nationalen Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden."

Aber wer soll zurückzahlen?

Denn: Die drei früheren Eigentümergesellschaften (Nürburgring GmbH, Motorsport Resort Nürburgring GmbH und Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH), die letztlich staatliche Unternehmen sind, befinden sich derzeit im Insolvenzverfahren. Das Bietverfahren zur Veräußerung ihrer Vermögenswerte auf dem offenen Markt wurde im Mai 2013 eingeleitet und im März 2014 abgeschlossen.

Die EU-Kommission stellte fest, dass das Verfahren offen, transparent und diskriminierungsfrei war und die Veräußerung zum Marktwert erfolgte.

 

"Daher gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der Erwerber der Vermögenswerte nicht für die Rückzahlung der Beihilfen haftbar gemacht werden kann..."


 

Ein Schlag in die Magengrube - durch den Verkauf ist das Geld futsch.

Der Erwerber ist die Capricorn mit ihrem Gründer Robertino Wild und Miterwerber Adam Osieka. Capricorn hat irgendwie etwas mit der Automobilbranche zu tun. Aber auch im Gebäudemanagement, denn in Düsseldorf gibt es eine weitere Capricorn Baustelle.

Auf jeden Fall gewinnt Robertino Wild immer wieder lokale Politiker für seine Investments.

Eitelkeiten waren schon immer schlechte Geschäftsgrundlagen - auf beiden Seiten. Na dann: Zum Wohl de Palz!


(Quellen: EU-Kommission / Dr. Werner Langen / Capricorn)

 

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