Die Maestro-Karte (früher EC –Karte) ist im Urlaub ein besonders beliebtes und unkompliziertes Zahlungsmittel. Mit ihr kann man in ganz Europa und vielen anderen Ländern Geld vom Bankautomaten abheben und in den meisten Läden bezahlen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
18.07.2012 11:32 Uhr
ZAHLUNG MIT MAESTRO-KARTE

Expertentipp: Sperren der Maestro-Karte bei Verlust reicht häufig nicht aus

Düsseldorf, 18.07.2012 11:32 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

ARAG Experten geben zu Bedenken, dass bei einem Dieb­stahl das einfache Sperren der Karte per allge­meinem Sperr-Notruf (Inland: 116 116; Ausland: +49 116 116) oft nicht ausreicht.

In allen Ländern mit elektronischem Lastschriftverfahren kann das Konto nämlich per Unterschrift belastet werden, ohne dass geprüft wird, ob die Karte gesperrt ist. Diese Sicherheitslücke lässt sich im Verlustfall der Karte nur durch den Gang zur Polizei schließen.

Die Polizeidienststelle nimmt die so genannte KUNO-Meldung vor (KUNO – Kriminalitätsbekämpfung im Unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen). Online oder telefonisch kann man diese Art der Sperrung leider nicht vornehmen.

ARAG Experten raten trotz KUNO dazu, die Kontoauszüge nach dem Verlust der Karte besonders im Auge zu behalten. Tauchen darauf Umsätze in Geschäften auf, die der rechtmäßige Kartenbesitzer nicht veranlasst hat, kann er die Lastschrift rückgängig machen. Beharrt ein Händler auf Zahlung, ist er in der Beweispflicht, dass der Karteninhaber tatsächlich unterschrieben hat.

(Quelle: ARAG SE)
(Foto: geralt;pixelio.de)

 

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