AKTUELL Kaupthing-Kunden sollen unverzüglich Ansprüche anmelden
Düsseldorf/Berlin, 12.11.2008 12:40 Uhr (FS)
Die von der Pleite der isländischen Kaupthing Bank (www.kaupthingedge.de) betroffenen Anleger sollen nach dem jetzt festgestellten Entschädigungsfall ihre Ansprüche unverzüglich anmelden. Mehr Infos und Adressen finden sie im nachfolgenden Artikel.
Neben der Verbraucherzentrale NRW fordert nun auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) Kaupthing-Betroffene auf, Ansprüche unverzüglich anzumelden.
Die isländische Finanzaufsicht hat für die in Not geratene Kaupthing-Bank am 30. Oktober 2008 den so genannten Entschädigungsfall festgestellt. Damit können nun auch die etwa 30000 deutschen Kunden der hiesigen Niederlassungen Kaupthingedge ihre Ansprüche gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds geltend machen.
„Sobald der Entschädigungsfall festgestellt wurde, hat der Fonds maximal drei Monate Zeit, Anleger zu entschädigen“, so DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Bis zu 20.887 Euro je Anleger sind durch den isländischen Fonds besichert. Unklar ist, welche Fristen für die Geltendmachung der Ansprüche bestehen. „Daher empfehlen wir den Betroffenen, ihre Ansprüche schnellstmöglich anzumelden“, so Hocker.
Allerdings wird die Entschädigungseinrichtung durch die isländischen Banken finanziell ausgestattet. Da alle Banken des Landes Not leidend sind, und selbst der Staat am Rande der Zahlungsunfähigkeit steht, ist fraglich, ob und in welcher Höhe Anleger bedient werden.
Auf DSW-Nachfrage rät das Bundesfinanzministerium dennoch dazu, seine Forderungen jetzt geltend zu machen. Denn die Bundesregierung steht mit den isländischen Behörden in Verhandlungen, damit deutsche Anleger entschädigt werden können.
Weitere Adressen
Deutsche Tochter der Kaupthing-Bank:
http://www.kaupthingedge.de/
Informationsportal für Geschädigte
http://kaupthing-edge.helft-uns.de
Artikel zur Verbraucherzentrale NRW
http://www.fmm-magazin.de/finanzen-mm.php?kat=7&id=2301
Weiterführender Link: www.kaupthingedge.de

Finanzmarktkrise Finanzen
Wie komme ich an das Formualar, um meine Ansprüche geltend zu machen?
Danke
Grüße
Es stimmt nicht, daß der isländische Entschädigungsfonds nur maximal drei Monate Zeit hat, um mögliche Guthabenerstattungen auszubezahlen.
Der isländische Wirtschaftsminister hat nämlich gesetzlich die Möglichkeit, diese Frist um bis zu 6 Monaten zu verlängern, wenn "außergewöhnliche Umstände" vorliegen. Und die dürften hier gegeben sein.
Einen Link hat FMM noch vergessen, und zwar dem zum größten Forum für betroffene Kaupthing-Sparer in Deutschland:
http://kaupthingedge.foren-city.de/
Chris
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