Viele Menschen gehen einerm Nebengewerbe nach oder nutzen ihre Wohnung zum Vollzeitjob. Ob Tagesmütter, Makler oder Existenzgründer. Darf man die Mietwohnung eigentlich gewerblich nutzen? Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
06.02.2014 10:57 Uhr
GEWERBE IN DER EIGENEN WOHNUNG

Immobilien: Rechtslage zur gewerbliche Nutzung von Wohnraum als Home-Office

Düsseldorf, 06.02.2014 10:57 Uhr (Finanzredaktion)

Tagesmutter in der Mietwohnung

Auch wer in seiner Mietwohnung als Tagesmutter fremde Kinder betreuen möchte, kann das in der Regel nicht ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters tun, so der BGH in einem weiteren Urteil zum Thema (Az.: V ZR 204/11). Die Nutzung einer Wohnung zur täglichen Erbringung von Betreuungsdienstleistungen für bis zu fünf Kinder sei eine (teil-)gewerbliche Nutzung, die nicht mehr mit dem Wohnzweck vereinbar ist, lautete das Fazit der Richter.

Wenn der Vermieter zustimmen muss…

Gleichwohl gibt es Einzelfälle, in denen der Mieter zwar die Erlaubnis des Vermieters für eine teilgewerbliche Nutzung der Wohnung benötigt, dieser aber nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, sein Einverständnis zu erteilen. Auch das hat der BGH in seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2009 klargestellt. Konkret kann das danach der Fall sein, wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden und der Publikums- bzw. Kundenverkehr sich derart im Rahmen hält, dass die Mietsache und die Mitmieter nicht mehr belastet werden als bei einer üblichen Wohnungsnutzung. Als Beispiel nennt das Gericht einen Rechtsanwalt oder Makler ohne Mitarbeiter. Denkbar sei das auch bei anderen selbständigen Tätigkeiten in der Existenzgründungsphase. Aber: Kommt es zum Streit über die Frage, ob der Vermieter die berufliche Tätigkeit dulden muss, ist es Sache des Mieters, die Umstände, die zu seinen Gunsten sprechen, darzulegen und zu beweisen!


(Quelle: ARAG SE)

 

zurückSeite 2 von 2

  • Immobilien
  • Recht
  • Gesellschaft
 
Artikel »   Drucken Versenden

 


Kommentar schreiben »



Kommentar:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an
      meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)

Bitte übertragen Sie die dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld:

* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.

 

Weitere Artikel zum Thema:

nach oben
Die Wissensbox
Aktuelle Tipps und Infos für Kapitalanleger
Im Fokus: Begriffe und Erklärungen
Ressource Wissen: Interessante ThinkTanks
Tipps: Vermittlung von Finanzgrundlagen

Wir stellen interessante Initiativen vor, die neben Themen zu bestimmten Produkten auch finanzielle Zusammenhänge vermitteln.
I. "Hoch-im-Kurs" >>zum Artikel
II. "Hoch-im-Kurs" zweite Auflage

Informationen zur Abgeltungsteuer
 
Finanzen Markt & Meinungen - Das Praxismagazin für Finanzthemen
Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

Portalsystem 2024 © FSMedienberatung
Contentservice: Javascript Newsticker für Ihre Internetseite RSS Feed XML 0.9
0,153 Sek.