Die heute (02.05.2011) eröffnete Kapitalmarktkonferenz bietet rund 90 Unternehmen, vor allem aus dem Mittelstand, eine Plattform zum Dialog mit Investoren und Analysten. Es werden über 800 Teilnehmer erwartet. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
02.05.2011 15:22 Uhr
MITTELSTAND AN DER BÖRSE

Deutsche Börse veranstaltet Entry Standard Konferenz mit Schwerpunkt Mittelstand

Frankfurt/Main, 02.05.2011 15:22 Uhr (Finanzredaktion)

Die heute (02.05.2011) eröff­nete Kapi­tal­markt­kon­fe­renz bietet rund 90 Unter­nehmen, vor allem aus dem Mittel­stand, eine Platt­form zum Dialog mit Inves­toren und Analysten. Es werden über 800 Teil­nehmer erwartet.

Die Deutsche Börse führt mit der Veranstaltung über 100 Unternehmen des Entry und des General Standard mit entsprechend fokussierten Investoren und Analysten zusammen und stellt eine Plattform für den Meinungsaustausch bereit. Neben Unternehmens­präsentationen, bei denen Unternehmen ihre aktuellen Jahresabschlusszahlen im Rahmen einer Investoren-/Analystenkonferenz vorstellen, werden aktuelle Finanzierungs- und Kapitalmarktthemen mit Bezug auf die Bedürfnisse mittelständischer börsennotierter Unternehmen erörtert.

Das Programm erreichen Sie über diesen Link (pdf-Datei).

Erklärungen

Der Entry Standard ist ein Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Entry Standard soll insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen einen kostengünstigen Zugang zum Kapitalmarkt eröffnen. Die Einbeziehung in den Entry Standard ist keine Börsennotierung an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs.5 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Im Entry Standard gelten entsprechend wesentliche Regularien für organisierte Märkte nicht. In erster Linie richtet sich der Entry Standard an qualifizierte Anleger gemäß § 2 Nr. 6 Wertpapierprospektgesetz (WpPG), die in der Lage sind, etwaige erhöhte Risiken im Zusammenhang mit der Anlage in Aktien der hier notierten Gesellschaften einzuschätzen und zu übernehmen. In den Entry Standard können nur Unternehmen einbezogen werden, die schon in den Open Market einbezogen sind; im Gegensatz zur Einbeziehung in den Open Market ist für die Einbeziehung in den Entry Standard das Einverständnis des Emittenten erforderlich. Die Werte im Entry Standard erreichen Sie über diesen Link (extern zur Deutschen Börse).
Als Tor zum Kapitalmarkt nutzen viele Mittelständler den Entry Standard, denn er bietet einen einfachen und kosteneffizienten Zugang zum europäischen Kapitalmarkt. Momentan sind dort 132 Unternehmen notiert. Im Frühjahr dieses Jahres hat die Deutsche Börse den Entry Standard um Unternehmensanleihen erweitert.

General Standard: Der General Standard als Segment des EU-regulierten Marktes wird überwiegend von Unternehmen genutzt, die inländische private und institutionelle Anleger ansprechen. In diesem Segment sind aktuell 282 Unternehmen notiert. Unternehmen, deren Wertpapiere zu einem der beiden EU-regulierten Marktsegmente Amtlicher oder Geregelter Markt zugelassen werden, werden automatisch in den General Standard aufgenommen. Für Unternehmen im General Standard gelten damit die Zulassungsfolgepflichten des Amtlichen oder Geregelten Marktes, u. a.:

Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen

Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS oder US-GAAP)

Veröffentlichung eines Zwischenbericht

Open Market: Im Open Market (Freiverkehr) an der Börse Frankfurt werden neben deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, Renten deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Er ist am 1. Mai 1987 durch den Zusammenschluss des „Geregelten Freiverkehrs“ und des „Ungeregelten Freiverkehrs“ entstanden. Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i. S. v. § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr. Es gibt nur wenige formale Einbeziehungsvoraussetzungen und kaum Folgepflichten für den Emittenten.

(Quelle: Deutsche Börse AG)

 

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