EuGH Urteil über den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen
Düsseldorf, 09.07.2012 10:54 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen ein Urteil gefällt. Danach ist die Weiterveräußerung auch von online erworbener Software erlaubt, soweit die Ursprungskopie unbrauchbar gemacht wird.
Damit passt das Gericht die Rechtsprechung im Urheberrecht dem digitalen Zeitalter an. Die Entscheidung dürfte nach Meinung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. grundsätzlich zu mehr Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen führen. Gleichzeitig betont der BVDW, dass die Entscheidung nur für besondere Fälle Bedeutung erlangen wird. Die Zulässigkeit des Weiterverkaufs wurde nur dort bejaht, wo den Kunden entgeltliche und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte eingeräumt und keine technischen Schutzvorkehrungen gegen die Weiterveräußerung getroffen werden. Weitere Informationen auf der BVDW-Website unter www.bvdw.org.

RA Michael Neuber
(Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.)

Gesetze Softwareindustrie
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