Auch wenn Unternehmer einen Steuerberater engagieren, sind sie voll verantwortlich für die wahrheitsgetreue Steuererklärung. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts München hervor (Az.: 14 V 3441/07). Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
21.05.2008 10:37 Uhr
RECHT UND STEUERN

Steuererklärung: Geschäftsführer haftet für Wahrheit der Angaben

München, 21.05.2008 10:37 Uhr (redaktion)

Auch wenn Unter­nehmer einen Steu­er­be­rater enga­gieren, sind sie voll verant­wort­lich für die wahr­heits­ge­treue Steu­er­er­klä­rung. Das geht aus einem Urteil des Finanz­ge­richts München hervor (Az.: 14 V 3441/07).

Demnach haftet nach der Abgabenordnung derjenige, der eine Steuerhinterziehung begeht - für die verkürzten Steuern, die zu Unrecht gewährten Steuervorteile und die Zinsen.
Und das sei nach Ansicht der Richter nun einmal der Geschäftsführer. Er sei gesetzlich dazu verpflichtet, die Steuererklärung wahrheitsgemäß und rechtzeitig abzugeben.

Der Fall
Ein Geschäftsführer einer GmbH hatte einen Steuerberater damit beauftragt, die Steuererklärung zu erstellen, dessen Tätigkeit in diesem Fall aber nicht hinreichend überwacht.

Die Umsatzsteuererklärung gab der Unternehmer zu spät ab und akzeptierte die dadurch entstandene, zu niedrige Schätzung des Finanzamtes. Ihm wurde Steuerhinterziehung für Steuerschulden vorgeworfen.

Daraufhin stellte der Unternehmer einen Antrag, nicht für die ausstehende Umsatzsteuer haften zu müssen, da er ja einen Steuerberater beauftragt habe. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Nach Ansicht der Richter muss der Geschäftsführer voll für die Steuerhinterziehung für Steuerschulden haften, die ihm vorgeworfen wurde.

Nach Ansicht der Richter sei der Mann seiner Verpflichtung wissentlich nicht nachgekommen und habe außerdem die zu niedrige Schätzung des Finanzamtes billigend in Kauf genommen.

(Quelle: MittelstandDirekt)

 

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