Einlagen von Kunden bei Banken in Deutschland werden durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
26.03.2010 12:06 Uhr
EINLAGENSICHERUNG

Einlagensicherungsfonds der Banken schützt Privatkunden vor Kapitalverlust

Berlin, 26.03.2010 12:06 Uhr (redaktion)

Einlagen von Kunden bei Banken in Deutsch­land werden durch den Einla­gen­si­che­rungs­fonds des Bundes­ver­bandes deut­scher Banken geschützt.

Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften bis zu einer Höhe von maximal 50.000 € deckt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ab. Gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) gehören deutsche Banken, welche das Einlagengeschäft in privater Rechtsform betreiben, der Entschädigungseinrichtung qua Gesetz an.

Was geschieht in einem konkreten Fall?
Der Einlagensicherungsfonds erhebt bei seinen Mitgliedern eine regelmäßige jährliche Umlage, durch die er sich finanziert. Kommt es zu einem Entschädigungsfall, werden die Einlagen, also die Kundengelder, durch den Fonds zurückbezahlt. Der Fonds tritt dafür anstelle der Kunden im Insolvenzverfahren der Bank auf. Da die Insolvenzquoten bei Banken in der Regel relativ hoch sind, bekommt der Fonds einen Teil seiner Entschädigungsleistungen zurück.

Was wir geschützt?
Der Fonds schützt die Einlagen der Kunden. Also das Geld, das sie auf dem Girokonto, dem Sparbuch oder als Termingeld angelegt haben. Zudem sind Sparbriefe geschützt, die auf den Namen des Kunden lauten. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.

Und Aktien?
Eine Absicherung von ist nicht notwendig. Aktien und Fonds werden von der Bank nur im Depot verwahrt, bleiben aber im Eigentum des Kunden. Die Wertpapiere können also jederzeit auf eine andere Bank übertragen werden. Auch während des Moratoriums, sofern der Bank keine Sicherungsrechte daran zustehen.

Was ist ein Moratorium?
Das Moratorium kann man sich wie eine Käseglocke vorstellen, die die Aufsicht über die Bank stülpt. Nichts geht mehr raus und nichts geht mehr rein. Die Bank darf lediglich Zahlungen entgegennehmen, die zur Tilgung von Schulden bestimmt sind. Das Moratorium wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhängt, um zu prüfen, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, die Bank am Leben zu erhalten.

Der Fonds besteht seit über 30 Jahren (1976) und wird durch regelmäßige Zahlungen der teilnehmenden Banken gespeist. Hinter ihm steht nahezu die gesamte private Kreditwirtschaft in Deutschland. Bisher wurden in allen Fällen die Kunden zu 100 % entschädigt.

Weitere Informationen finden Leser in einer Broschüre des Bankenverband.

Jeder Kunde kann für seine Bank eine sogenannte Sicherungsgrenze abfragen.

(Quelle/Material: Bundesverband deutscher Banken, Berlin)

 

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