Fondsmarkt: Der Brexit und die Auswirkungen auf offene Immobilienfonds
Düsseldorf, 20.07.2016 11:42 Uhr (Finanzredaktion)
Offene Immobilienfonds sind in Deutschland beliebt. Welche Auswirkungen könnte das Austrittsvotum der Briten für die Fondsanleger hierzulande haben? Die drei wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Mit dem Brexit dürfte insbesondere der Immobilienmarkt im Großraum London unter Druck kommen. Wie sehr könnten die offenen Immobilienfonds in Deutschland davon betroffen sein?
Rund 8 Milliarden Euro der offenen Immobilienfonds sind per Ende März 2016 in Großbritannien investiert. Das entspricht rund 11 Prozent des Immobilienvermögens aller dieser Fonds. Bei den Immobilien-Spezialfonds ist das geringer. Lediglich 2,3 Milliarden Euro mit einem Anteil am Fondsvermögen von 4 Prozent entfallen auf britische Immobilien.
Einige britische Immobilienfonds mussten geschlossen werden. Drohen vergleichbare Entwicklungen bei deutschen OIFs?
Nein – und zwar aus mehreren Gründen. Zum einen werden die Immobilien in den britischen Fonds mit schwankungsanfälligen Marktwerten bewertet, während die Immobilien in den deutschen OIFs mit der konservativen Ertragswertmethode bewertet werden. Zum anderen sind die Fonds auf der Insel hauptsächlich in britischen Gewerbeimmobilien investiert, so dass entsprechend ein Großteil des Fondsvermögens betroffen ist von den Abwertungen. Der Anteil britischer Immobilien in den heimischen Fonds ist dagegen vergleichsweise gering (siehe Antwort 1).
Zudem schützen die Mindesthalte- und Kündigungsfristen die deutschen OIFs vor plötzlichen Rückgaben der Fondsanleger. Diese wurden mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz im Januar 2013 eingeführt. Außerdem könnten viele OIFs aufgrund der derzeit hohen Kassaquoten in ihren Fonds eine Zeit lang auch größere Fondsrückgaben bewältigen.
Wie sehen die Halte- und Kündigungsfristen hierzulande für Offene Immobilienfonds genau aus?
Wer seine Immobilienquote reduzieren und offene Immobilienfonds zurückgeben möchte, muss Mindesthalte- und Kündigungsfristen beachten. Diese sind vom Kaufdatum der Anteile abhängig:
- Anteile, die vor dem 21. Juli 2013 ins Depot gebucht wurden: Bis zu 30.000 Euro dieser Anteile können Anleger pro Kalender-Halbjahr an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Darüber hinaus gehende Beträge müssen Anleger bei der Fondsgesellschaft zwölf Monate vor dem Verkauf unwiderruflich kündigen.
- Anteile, die nach dem 21. Juli 2013 ins Depot gebucht wurden: Anleger müssen die Anteile mindestens 24 Monate im Depot halten. Vor der Rückgabe müssen sie jeden Betrag bei der Fondsgesellschaft zwölf Monate vor dem Verkauf unwiderruflich kündigen. Der Freibetrag von 30.000 Euro pro Kalender-Halbjahr ist für diese Anteile entfallen. Die Kündigung kann bereits während der Mindesthaltefrist ausgesprochen werden. Somit können Anleger spätestens nach zwei Jahren ihre Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgeben.
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