Rechtsexperte Udo Vetter: Datenspeicherung in der Cloud via Smartphone & Co
Düsseldorf, 11.02.2014 18:50 Uhr (Gastautor)
Der Rechtsexperte und Strafverteidiger Udo Vetter aus Düsseldorf ist mit seinem law blog mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet worden. Für ARAG schreibt er interessante Kolumnen-Beiträge. Sein aktueller Beitrag lautet: keine Angst vor der Cloud - der Datenwolke.
Ich weiß nicht wieso, aber die besten Ideen habe ich beim Warten: auf dem Bahnsteig, an der Supermarktkasse, beim Arzt. Früher habe ich immer einen kleinen Notizblock dabei gehabt. Leider gingen viele Geistesblitze verloren, weil ich mit losen Zetteln auf Kriegsfuß stehe. Heute ist das anders, dank dem Online-Notizzettel auf meinem Smartphone. Egal, wo ich was tippe, ich kann die Daten später auf meinem PC, dem Notebook oder Tablet aufrufen und sofort weiter an der Notiz feilen. Auch wenn ich dann über manche meiner Ideen lache – verloren geht jedenfalls nichts mehr.

Udo Vetter Rechtsexperte und ARAG Kolumnist
Was etwas sperrig klingt, ist in der Praxis extrem simpel. Die Apps der Anbieter – zu den größten gehören Dropbox, Google und Apple – sind einfach zu bedienen. Man merkt gar nicht, dass die Daten nicht wie früher nur auf der Festplatte landen, sondern (auch) im Cyberspace. Welche Inhalte der Nutzer hochlädt, spielt keine Rolle. Die Cloud speichert alles, ob nun Examensarbeiten, Filme, Fotos oder die Musiksammlung. Der Online-Speicher ist damit auch eine hervorragende Möglichkeit, die eigenen Daten zu sichern. Die meisten Clouddienste sind noch dazu kostenlos; erst ab riesigen Datenmengen berechnen die Anbieter Geld.
Also alles in bester Ordnung? Keineswegs. Mit dem Komfort wachsen wie so oft die Gefahren. Das größte Risiko in der Online-Welt sitzt nach meiner Meinung stets vor dem Monitor – der Nutzer selbst. Man kann es nicht oft genug sagen: Das A und O im Internet sind sichere Passwörter. Das Passwort für die Cloud sollte aus mindestens acht Ziffern, Zahlen und Sonderzeichen bestehen und keinesfalls für andere Dienste verwendet werden.
Ein sicheres Passwort erschwert aber nur Dritten den Diebstahl meiner Daten. Beim Cloudanbieter selbst kann ich nur darauf vertrauen, dass er die Privatsphäre seiner Kunden achtet. Auch wenn die Firmen sich nach Kräften bemühen, gegenüber Polizeibehörden und Geheimdiensten sind sie je nach Gesetzeslage trotzdem auskunftspflichtig. Nicht erst seit den NSA-Enthüllungen wissen wir, dass gerade in den USA Datenschutz nicht den Stellenwert hat wie etwa bei uns in der EU. Dort sitzen aber die Branchenriesen.
Ich persönlich sehe die Risiken, möchte aber nicht auf die Cloud verzichten. Deshalb mache ich mir etwas zusätzliche Arbeit und verschlüssele alle Daten, bevor ich sie in die Datenwolke entlasse. Das klappt gut mit der bekannten Gratis-Software Truecrypt, die ja bereits auf Millionen Computern läuft. Wer es noch bequemer mag, kann zu einer Verschlüsselungs-App greifen. Für Dropbox gibt es etwa Boxcryptor. Einmal installiert, verschlüsselt Boxcryptor automatisch alle Daten, bevor sie in die Cloud hochgeladen werden. Auch der Übertragungsweg durchs Internet ist damit nicht mehr angreifbar.
Am Ende verbleibt immer eine gewisse Gefahr, wenn man sensible Daten in fremde Hände gibt. Allerdings darf man eins nicht übersehen. Auch auf der eigenen Festplatte sind Daten stets gefährdet, etwa durch neugierige Dritte, Computerdiebe oder einen technischen Defekt.
(Quelle: ARAG SE / Udo Vetter und sein law blog)

Recht Internet Telekommunikation
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