Wer eine gesetzliche Rente bezieht, dem stellt sich bei der Möglichkeit eines Hinzuverdienstes auch die Frage nach der gesetzlich erlaubten Höhe. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
10.03.2011 16:52 Uhr
STEUERN UND ALTERSRENTE

Steuer-Finanztipp zum Hinzuverdienst bei Bezug von Altersrente

Düsseldorf, 10.03.2011 16:52 Uhr (Finanzredaktion)

Wer eine gesetz­liche Rente bezieht, dem stellt sich bei der Möglich­keit eines Hinzu­ver­dienstes auch die Frage nach der gesetz­lich erlaubten Höhe.

Je höher die Zuverdienstgrenze, desto mehr Geld kann dem Rentner zur Verfügung stehen. Gerade bei der vorgezogenen Altersrente sollen die Grenzen künftig attraktiver ausfallen. Die ARAG Experten erklären Ihnen, welche Regeln zu beachten sind, wenn es um den Hinzuverdienst zur Rente geht.

Die wichtigste Regel bezüglich des Hinzuverdienstes bei Rentenbezügen besagt, dass Bezieher einer Regelaltersrente grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Egal wie hoch der Hinzuverdienst ist, die monatliche Rentenzahlung wird davon nicht beeinflusst. Im Fall einer vorgezogenen Altersrente dagegen können bei einer Vollrente nur bis 400 Euro rentenunschädlich hinzuverdient werden. Bei einer Teilrente müssen die Hinzuverdienstgrenzen regelmäßig individuell berechnet werden. Sollte der Hinzuverdienst höher als die jeweilige Hinzuverdienstgrenze ausfallen, wirkt sich dies auf die Höhe der auszuzahlenden Rente aus. Je höher der Verdienst, desto niedriger die Rente. Der erlaubte Hinzuverdienst darf aber im laufenden Jahr bis zu zweimal überschritten werden – allerdings nur bis zum Doppelten des ursprünglichen monatlich erlaubten Hinzuverdientes. Zur Zeit wird über eine Erhöhung der gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen für Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente beziehen, diskutiert. Künftig sollen diese zusätzlich so viel hinzuverdienen dürfen, dass sie mit der Rente maximal das letzte Bruttogehalt erreichen. Die geplanten Änderungen sollen noch in 2011 umgesetzt werden.

Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Hinzuverdienstgrenzen. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente können ebenfalls grundsätzlich 400 Euro ohne Auswirkung hinzuverdient werden. Wird die volle Erwerbsminderungsrente nur teilweise oder nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt, sind die Hinzuverdienstgrenzen auch hier individuell zu bestimmen. Wird die jeweilige Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente nur anteilig ausgezahlt. Auch hier bleibt ein zweimaliges Überschreiten des erlaubten Hinzuverdienstes ohne Folgen.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfehlen die ARAG Experten die Informationsangebote des Deutschen Rentenversicherungsbunds, die Auskunft über die genauen gesetzlichen Grenzen des Hinzuverdientes und Möglichkeiten der verschiedenen Teilrenten anbieten.

(Quelle: ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG)

 

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