Das Gesetz für die Anerkennung für ausländische Berufsqualifikationen ist unter Dach und Fach. Damit tritt das Anerkennungsgesetz am 1. April 2012 in Kraft. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
05.09.2012 17:17 Uhr
FÜHRUNGSKRÄFTE IN BAYERN

Bayern: Zwischen Altmühltal und Zugspitze fehlen 92.000 Fachkräfte

München, 05.09.2012 17:17 Uhr (Regionalredaktion)

Der IHK-Fach­kräf­te­mo­nitor geht von einer Unter­deckung von 92.000 Fach­kräften bis zum Jahr 2016 aus. Abhilfe soll die Gleich­stel­lung auslän­di­scher Berufe bringen.

Mit der Foreign Skills Approval (IHK FOSA) in Nürnberg sollen gleichwertige Abschlüsse geregelt werden. Aufgabe der FOSA ist es, zentral für 77der 80 IHKs ausländische Qualifikationen auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen in IHK-Berufen zu prüfen: „Eine Gleichwertigkeitsfeststellung kann den vielleicht lange verschlossenen Weg zu einer Anstellung im erlernten Beruf öffnen“, sagt Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern.

Im Rahmen des Verfahrens legt die FOSA eine deutsche Vergleichsqualifikation fest. Hauptkriterien, um die Gleichwertigkeit zu erlangen, sind die Ausbildungsinhalte, die Ausbildungsdauer und die Berufserfahrung. Nach rund drei Wochen erhält der Antragsteller einen Bescheid, der die Gleichwertigkeit mit der deutschen Qualifikation bestätigt. „Das hilft nicht nur den ausländischen Bewerbern, sondern auch den Unternehmen, die Fähigkeiten und Kenntnisse dieser Fachkräfte besser einzuschätzen und zuzuordnen“, ist Driessen sicher.

Bislang hat die FOSA 86 Anträge aus Oberbayern erhalten und die ersten sieben Anerkennungsbescheide ausgestellt. Die meisten der oberbayerischen Antragsteller kommen aus Osteuropa, aber auch Länder wie Peru, Argentinien, Kenia, Ghana oder der Senegal sind vertreten. Die Palette der anerkannten Berufe reicht dabei von Bürokaufleuten über Köche und Konstruktionsmechaniker bis hin zum Elektroniker für Automatisierungstechnik.

Weitere Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse in IHK-Berufen und dem Ablauf des Verfahrens gibt es auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern unter www.muenchen.ihk.de.

(Quelle; IHK München)

 

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