Das Risiko, als Manager oder Mitarbeiter eines Unternehmens von der Staatsanwaltschaft behelligt zu werden, ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
08.11.2010 15:25 Uhr
STRAFRECHTSCHUTZ FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE

Berufsrisiko Manager: Nachfrage nach Strafrechtschutz für Führungskräfte wächst

Düsseldorf, 08.11.2010 15:25 Uhr (redaktion)

Das Risiko, als Manager oder Mitar­beiter eines Unter­neh­mens von der Staats­an­walt­schaft behel­ligt zu werden, ist in den vergan­genen Jahren enorm gestiegen.

Im September leitete beispielsweise die Staatsanwaltschaft Bonn gegen Telekom-CEO René Obermann ein Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Bestechungsversuches ein. Bereits der bloße Anfangsverdacht zwingt die Ermittlungsbehörden zur Einleitung eines Strafverfahrens. Dabei richten sich Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten meist gegen natürliche Personen, nicht gegen das Unternehmen selbst als juristische Person.

„Langwierige juristische Verfahren stellen gerade für die beschuldigten Personen ein erhebliches finanzielles, wenn nicht sogar existenzbedrohendes Risiko dar“, weiß Klaus-Dieter Zühr, Geschäftsführer der GGW Gruppe. Typische Vorwürfe sind Korruptionsdelikte, Steuerhinterziehung, Verstöße gegen Umweltauflagen oder Produkthaftung und Verletzungen des Außenwirtschafts- oder Wettbewerbsrechts. Auch wenn sich die Vorwürfe später als haltlos erweisen und das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, muss der Betroffene in der Regel Anwaltshonorare und Gutachterkosten aus eigener Tasche bezahlen.

„Unternehmen sollten sich deshalb dringend mit dem Thema Strafrechtschutz auseinander setzen und den Abschluss einer entsprechenden Police ins Auge fassen, um ihre Mitarbeiter und Organe vor diesem finanziellen Risiko zu schützen“, so Zühr weiter. Sie geht über den Umfang der klassischen Rechtschutz-Versicherung hinaus und schließt auch die Verteidigung gegen Vorsatzdelikte wie Untreue, Steuerhinterziehung, Bestechung oder Vorteilsnahme ein, die einen Großteil aller Wirtschaftsstrafsachen ausmachen. Das gilt allerdings nur, solange die betroffene Person nicht wegen einer Vorsatztat verurteilt wird. Im Zuge der Finanzkrise hat sich zudem gezeigt, dass im Insolvenzfall auch immer häufiger strafrechtliche Vorwürfe gegen das Management im Raum stehen. Laut Financial Times Deutschland leitet die deutsche Staatsanwaltschaft inzwischen in rund 80 Prozent aller Fälle von GmbH-Insolvenz ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung ein.

In Deutschland bietet eine Reihe etablierter Versicherungsunternehmen weltweit geltende Strafrechtschutz-Policen mit Deckungssummen von bis zu zehn Millionen Euro an.

(Quelle: Gossler, Gobert & Wolters Gruppe)
(Foto: Gerd Altmann;PIXELIO)

 

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