EU-Kommission prüft Crowdfunding-Plattformen auf einheitliche Regelungen
Brüssel/Düsseldorf, 27.11.2013 17:03 Uhr (Frank Schulz)
Die EU-Kommission nimmt sich die Finanzierung über Crowdfunding-Anbieter zur Brust. Kommissionsmitglied Michel Barnier will einheitliche Rahmenbedingungen überprüfen. Branchenteilnehmer sollen sich in einer Konsultation an der Meinung beteiligen.
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Was mit einer reinen Peer-to-peer Idee aus den USA zu tun hatte, wird jetzt zum globalen Wirtschaftszweig. Ursprünglich wurden über P2P Plattformen Kredite unter Privatleuten vermittelt.
Mittlerweile hat die neue Finanzierungsquelle Crowdfunding jenseits der traditionellen Kreditfinanzierung laut Kommissionsschätzungen 2012 in der EU ein Gesamtvolumen von 735 Mio. Euro erreicht, was einer Steigerung von 65 Prozent gegenüber 2011 entspricht.
Nun will die Kommission in einem öffentlichen Konsultationsverfahren (gemeinsame Beratung der Vertreter von Staaten) die Risiken und die zur Anwendung kommenden nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen ermitteln, um ggf. "... durch einen optimalen politischen Rahmen die Erschließung des Potenzials dieser neuen Finanzierungsform unterstützen zu können ...".
Crowdfunding:* Zahlreiche Investoren ermöglichen mit kleinen Beträgen die Realisierung eines Projekts oder einer Geschäftsidee, oftmals im Kultur- und Kreativbereich. Die meistens über das Internet organisierten Kapitalgeber profitieren im positiven Fall in der Regel als stille Teilhaber vom Erfolg des Projektes.
* Siehe einen Artikel zum Thema Crowdfunding auf FMM-Magazin.
Sinn und Zweck der Konsultation:
Um sicherzustellen, dass das Crowdfunding nicht nur eine vorübergehende Erscheinung ist, sondern zu einer nachhaltigen Finanzierungsquelle für neue europäische Projekte wird, sind allerdings bestimmte Sicherheitsgarantien erforderlich, um insbesondere das Vertrauen der Menschen zu gewinnen. Daher sollen im Zuge dieser Konsultation Informationen über den Bedarf auf Seiten der Marktteilnehmer gesammelt und Bereiche ermittelt werden, in denen durch ein Tätigwerden der EU ein Zusatznutzen im Hinblick auf das weitere Wachstum dieses neuen Wirtschaftszweigs bewirkt werden könnte – sei es durch nicht verbindliche Vereinfachungsmaßnahmen oder aber durch Legislativmaßnahmen.
Die Konsultation bezieht sich auf sämtliche Formen des Crowdfunding: spendenbasiertes Crowdfunding, Crowdfunding mit entsprechender Anerkennung und Crowdfunding als Investment. Alle Interessenträger sind eingeladen, ihre Meinung kundzutun und den Online-Fragebogen auszufüllen, insbesondere Bürgerinnen und Bürger, die sich eventuell an Crowdfunding-Projekten beteiligen wollen, und Unternehmen, die selbst ein derartiges Projekt ins Leben rufen möchten. Ebenso werden nationale Behörden und bestehende Crowdfunding-Plattformen um Reaktionen gebeten. Die Konsultation läuft bis zum 31. Dezember 2013.
(Quelle: EU-Kommission / Dr. Werner Langen MdEP)

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