Finanzen in 2018: Besteuerung von Investmentfonds | PSD II und die Rente
Düsseldorf, 22.12.2017 10:42 Uhr (Gastautor)
Doppelte Erleichterung für Steuerzahler
Für Steuerzahler hält das neue Jahr zwei gute Nachrichten bereit: Zum einen steigt der sogenannte steuerliche Grundfreibetrag. Dieser Freibetrag stellt sicher, dass das Einkommen, das zur Bestreitung des Existenzminimums nötig ist, nicht durch Steuern gemindert wird. Nur wer mehr verdient, muss Steuern zahlen. Bislang belief sich der Grundfreibetrag auf 8.820 Euro für Ledige und 17.640 Euro für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden. Anfang 2018 steigt der Grundfreibetrag um 180 Euro auf genau 9.000 Euro für Singles. Paare zahlen damit erst ab einem Einkommen von mehr als 18.000 Euro Einkommenssteuer. Die zweite gute Nachricht betrifft die Abgabe der Steuererklärung. Mit der Steuerklärung für das Jahr 2017, die 2018 abgegeben wird, müssen erstmal keine Belege mehr eingereicht werden. Aus der bislang geltenden Belegvorlagepflicht wird damit laut ARAG Experten eine Belegvorhaltepflicht. Die Belege müssen dennoch bis zu einem Jahr nach Bestandskraft des Einkommenssteuerbescheides aufbewahrt werden, weil das Finanzamt sie bei Bedarf nachfordern kann.
(Quelle: ARAG SE, Düsseldorf)
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