Finanzmarkt Short Facts: BaFin beschränkt CFD-Handel
FrankfurtRheinMain, 12.05.2017 15:13 Uhr (Klaus Stopp)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschränkt den Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs).
Klaus Stopp ist Head of Market Making Bonds der Baader Bank und stellt seine Analysen seit 15 Jahren vor.
Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden demnach nicht mehr angeboten werden. Mit der Beschränkung des CFD-Handels macht die Aufsicht damit erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch.
Die BaFin begründet diesen Schritt mit erheblichen Bedenken für den Anlegerschutz bei CFDs mit Nachschusspflicht. Sie hätten ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko, das sich nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen kann. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger“, begründete Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele das Einschreiten der Aufsicht.
Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht haben ab der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Einige Anbieter haben bereits CFDs ohne Nachschusspflicht im Programm oder aufgrund der geplanten Allgemeinverfügung angekündigt, solche Angebote zu schaffen. 2016 war die BaFin bereits gegen sogenannte Bonitätsanleihen vorgegangen. In diesem Fall hatten die Anbieter unter anderem mit einer Namensänderung ein Produktverbot verhindern können. Dies wird aber diesmal nicht ausreichen.
Der Autor dieses Artikels ist Klaus Stopp, Leiter der Skontroführung Renten bei der Baader Bank AG.
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