Um teure Abmahnkosten zu vermeiden, sollte jeder gewerbliche Händler sich regelmäßig um die Rechtsentwicklung rund um den Online-Handel kümmern. Sonst drohen Abmahnungen - nicht von eBay, sondern von Konkurrenten oder Wettbewerbszentralen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
16.04.2012 16:01 Uhr
ABMAHNWELLE BEI EBAY

Gewerblichen eBay-Händlern flattern Abmahnungen ins Haus

Düsseldorf, 16.04.2012 16:01 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Um teure Abmahn­kosten zu vermeiden, sollte jeder gewerb­liche Händler sich regel­mäßig um die Recht­s­ent­wick­lung rund um den Online-Handel kümmern. Sonst drohen Abmah­nun­gen - nicht von eBay, sondern von Konkur­renten oder Wett­be­werbs­zen­tralen.

Bereits im August 2011 ist eine neue amtliche Widerrufsbelehrung mit einer dreimonatigen Übergangsfrist in Kraft getreten. Seit November 2011 können die alten Widerrufsbelehrungstexte nun erfolgreich abgemahnt werden. Die neuen Widerrufsbelehrungen sind einfach zu erkennen. Innerhalb des Abschnitts Widerrufsfolgen muss der Passus „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ stehen. Wer diesen Passus nicht in seiner Belehrung stehen hat, sollte sofort den neuen Text erstellen und einsetzen. Der Gesetzgeber plant bereits den Erlass einer neuen Muster-Widerrufsbelehrung für das Jahr 2013. Dieser Belehrungstext kann dann für den Handel innerhalb der EU genutzt werden.

Nach §2 der Preisangabenverordnung sind gewerbliche Händler dazu verpflichtet, bei Waren, die z.B. nach Gewicht verkauft werden, den Grundpreis pro KG bzw. 100g anzugeben. Der Grundpreis muss unmittelbar beim Endpreis angegeben werden, damit der Verbraucher die Preise auf einen Blick sehen und einen aussagekräftigen Preisvergleich mit Waren von Konkurrenten anstellen kann. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 327 O 196/11) reicht es nicht aus, den Grundpreis erst in der Artikelbeschreibung zu nennen, da diese erst durch runterscrollen sichtbar wird. Für Festpreisangebote empfiehlt eBay, den Grundpreis direkt in die Artikelbezeichnung oder den Untertitel einzufügen.

Vorsicht ist angeraten bei der Werbung, man verkaufe nur „Originalware“. Der Verkauf von Originalware sollte eine Selbstverständlichkeit sein, auf eBay werden aber von vielen Händlern Fälschungen angeboten. Ehrliche Händler, die ausschließlich Originalware verkaufen und Ihre Kunden darüber auf den Artikelseiten im Vorfeld auch informieren möchten, müssen bei der Formulierung sehr aufpassen. So wurde die Aussage "Garantie – Echtheitsgarantie – Die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalware" vom Landgericht (Aktenzeichen: 12 O 12/09) als wettbewerbswidrig angesehen. Wer sich unsicher ist, ob die eigene Werbung gegebenenfalls gegen das Verbot der Werbung mit Selbstverständlichkeiten verstößt, sollte einen Anwalt aufsuchen oder ganz auf die Werbung verzichten.

eBay bietet unter der Rubrik Kundenservice ein Rechtsportal an, in dem aktuelle Urteile, Gesetzesentwicklungen und wertvolle rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer angeboten werden. Ein regelmäßiger Blick dort hinein lohnt sich.

(Quelle: ARAG SE)
(Foto: eBay International AG)

 

  • Online-Handel
  • Recht
 
Artikel »   Drucken Versenden

 


Kommentar schreiben »



Kommentar:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an
      meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)

Bitte übertragen Sie die dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld:

* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.

 

Weitere Artikel zum Thema:

nach oben
LIVE Börsenindizes
Bereitgestellt von Investing.com
Facts und Figures
"Facts" berichtet kurz und bündig über aktuelle Themen aus dem Redaktionsticker. Weitere Push-Dienste bieten wir bei...

Economics - Global Highlights

Global - national - regional.
Durch die Kooperation mit dem englischen Wirtschafts-
magazin "The Economist“ erhalten FMM-Leser einen weitreichenden Einblick in das internationale Geschehen zu den Themen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

Wöchentliches Update interessanter Artikel...

Unternehmensnachrichten (ots-Dienst)

Von unserem Partner news aktuell
Print und Online-Specials der FMM-Redaktion
Krisen bieten Chancen und geben Neuorientierung. Den Blick nach vorne gerichtet, bieten Wirtschaft und Finanzmärkte immer wieder spannende Themen und interessante Trends. Beides wollen wir unseren Lesern in Form von Print/Online-Specials näher bringen.

Die aktuellen Themenpläne stehen ab sofort auf FMM zur Verfügung.
» Zur Übersicht aller Specials …
Prognosen und Trends
Veranstaltungshinweise
Europa News
 
Finanzen Markt & Meinungen - Das Praxismagazin für Finanzthemen
Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

Portalsystem 2025 © FSMedienberatung
Contentservice: Javascript Newsticker für Ihre Internetseite RSS Feed XML 0.9
0,351 Sek.