Die SEPA-Überweisung fasst die Vorgaben bereits bestehender europäischer Vereinbarungen zur Abwicklung grenzüberschreitender Überweisungen zu einem einheitlichen Konzept zusammen und gewährleistet so ein europaweit einheitliches Standardverfahren. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
19.10.2012 16:52 Uhr
SEPA-VERFAHREN ERKLÄRT

SEPA-Verfahren | Wissenswertes für Unternehmer und kostenlose Broschüre

Berlin/Frankfurt am Main, 19.10.2012 16:52 Uhr (Finanzredaktion)

Die SEPA-Verord­nung (EU-Verord­nung 260/2012 zur Fest­le­gung der tech­ni­schen Vorschriften und der Geschäfts­an­for­de­rungen für Über­wei­sung und Last­schriften in Euro) regelt, dass ab 1. Februar 2014 die bishe­rigen natio­nalen Über­wei­sungs-und Last­schrift­ver­fahren auslaufen.

Um die Vorzüge des Europäischen Binnenmarktes vollständig nutzen zu können, sind auch im Zahlungsverkehr nationale Grenzen zu überwinden. Das ist das Ziel der Single Euro Payments Area (SEPA), dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Mehr als 500 Millionen Bürgern bieten sich somit neue Wege, um europaweit einzukaufen oder Dienstleistungen zu bezahlen. Unternehmen können ihren bargeldlosen Zahlungsverkehr über Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen wie im Heimatland.

Welche Voraussetzungen sind wichtig und wie funktioniert das System?

Eine kostenlose Broschüre des Bankenverbands gibt Wissen (externer Link; pdf-Datei ca. 1,6 MB).

Auch die Bundesbank bietet eine eigene Internetseite zum Thema SEPA: www.sepadeutschland.de

(Quelle: Bankenverband/Biundesbank)

 

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