Das im Sparpaket der Bundesregierung wieder eingeführte Fiskusprivileg wird die Sanierung insolventer Betriebe erschweren. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
07.09.2010 15:45 Uhr
FISKUSPRIVILEG BEI INSOLVENZVERFAHREN

IHK München: Sparpaket der Bundesregierung torpediert Insolvenzreform

München, 07.09.2010 15:45 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Das im Spar­paket der Bundes­re­gie­rung wieder einge­führte Fiskuspri­vileg wird die Sanie­rung insol­venter Betriebe erschweren.

"Dass der Fiskus als einziger Gläubiger im Insolvenzverfahren alle seine Ansprüche aufrechnen kann, läuft den Plänen der Bundesregierung diametral entgegen, die Sanierungsmöglichkeiten für insolvente Betriebe zu verbessern“, kritisiert Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern, die geplante Regelung.

Nach dem Entwurf der Bundesregierung soll das bislang in der Insolvenzordnung festgeschriebene Aufrechnungsverbot nicht mehr für das Finanzamt gelten. Der Fiskus soll nun Steuerschulden gegen vorhandene Steuerguthaben zu Lasten des Restvermögens des insolventen Betriebes aufrechnen können. Unternehmen haben durch das System der Umsatzsteuererhebung mit Vorsteuerabzug oft Guthaben beim Fiskus, besonders wenn den Umsatzsteuerzahlungen auf Vorleistungen wenig steuerpflichtige Umsätze gegenüberstehen. Dies ist gerade bei exportorientierten und notleidenden Unternehmen häufig der Fall.

Alle anderen Gläubiger im Insolvenzverfahren unterliegen dagegen dem Aufrechnungsverbot. Sie können ihre Ansprüche lediglich als Insolvenzforderungen geltend machen und werden gleich¬berechtigt aus der verbliebenen Insolvenzmasse bedient. Die Neuregelung sieht auch vor, dass sich der Fiskus bei bestimmten Steuerschulden im Insolvenzverfahren über die Aufrechnung hinaus vorrangig bedienen darf. Die Bundesregierung erwartet durch die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren laut eigenen Angaben Einnahmen von 0,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die IHK hält es für fragwürdig, diese Einnahmen auf Kosten von sanierungsfähigen Unternehmen und ihren Gläubigern zu erzielen.

(Quelle: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern)

 

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