Bürgschaftsbanken sichern seit Start des Wirtschaftsfonds 72000 Arbeitplätze
Berlin, 13.10.2009 12:55 Uhr (redaktion)
Über 72.000 Arbeitsplätze sicherten die deutschen Bürgschaftsbanken seit Start des Wirtschaftsfonds Deutschland am 06. März 2009 durch die Begleitung von Finanzierungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen.
Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. zu Guttenberg: "Für mich sind diese positiven Zahlen ein deutlicher Beleg dafür, dass die Unternehmen mit Hilfe des "Wirtschaftsfonds Deutschland" Beschäftigung sichern. Nur mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann der Mittelstand seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und neue Aufträge generieren. Die Begleitung von Finanzierungsvorhaben durch die Bürgschaftsbanken ist damit auch ein wichtiger Beitrag zur Zukunftsfestigkeit des deutschen Mittelstands." Im Gesamtjahr sicherten die Bürgschaftsbanken bereits mehr als 86.000 Arbeitsplätze (plus 45,1 Prozent).
Die Vorsitzende des VDB-Vorstands Waltraud Wolf erklärt hierzu: "Aufgrund der Genehmigung des neuen VDB-Beihilferechners durch die EU-Kommission Mitte September 2009 können die deutschen Bürgschaftsbanken alle erweiterten Möglichkeiten des EU-Beihilferechts für die Unterstützung des Mittelstands nutzen. Wir erwarten, dass sich dies bereits in den Oktoberzahlen 2009 niederschlagen wird."
Im September sind Nachfrage und Genehmigungen bei den deutschen Bürgschaftsbanken erneut auf breiter Basis gestiegen. Über 7.200 kleine und mittlere Unternehmen und Freie Berufe haben eine Besicherung ihrer Finanzierung durch Bürgschaftsbanken angestrebt, das ist ein Plus von 31 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das dahinter stehende Kreditvolumen von über 1,7 Milliarden Euro liegt sogar über 36 Prozent über dem Vorjahreswert.
Hintergrund
Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften und Garantien zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie für die von mittelständischen Beteiligungsgesellschaften eingegangenen Beteiligungen. Für Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantien stehen staatliche Rückbürgschaften bzw. Rückgarantien des Bundes und der Länder zur Verfügung. Nach europarechtlichen Vorgaben ist der Beihilfewert der staatlichen Rückbürgschaften bzw. Rückgarantien zu bewerten und dem Beihilfeempfänger mitzuteilen.
Die Bundesregierung hat bei der Europäischen Kommission eine Methode zur Ermittlung der Beihilfeintensität der staatlichen Rückbürgschaften und Rückgarantien für die Bürgschaftsbanken bzw. Kreditgarantiegemeinschaften notifiziert, die von der EU-Kommission genehmigt wurde.
Die Berechnung des Beihilfewertes erfolgt auf Basis des VDB-Ratings des Kredit- bzw. Beteiligungsnehmers, das mittels der 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit in die genehmigte Berechnungsmethode überführt wird. Zu weiteren Berechnungsparametern neben dem Ratingergebnis zählen u.a. die im Beihilferechner automatisch zugeordnete Rückbürgschafts- bzw. Rückgarantiequote, die Kredit- bzw. Beteiligungslaufzeit, der jeweils aktuelle EU-Referenzzinssatz sowie - jeweils fest hinterlegt - Sicherheitserlösquote (recovery rate), Prämienzahlung, Verwaltungs- und Kapitalkosten.
(Quelle: BMWi und Verband der Bürgschaftsbanken (VDB))
Weiterführender Link: http://www.foerderdatenbank.de/
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