Bundesbürger und Unternehmen profitieren vom Steuervereinfachungsgesetz in 2012
Düsseldorf, 09.01.2012 09:47 Uhr (Finanzredaktion)
Von 35 Neuerungen und Modernisierungen, die größtenteils 2012 in Kraft treten, sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen gleichermaßen profitieren.
Mit der Steuererklärung für das gerade begonnene Jahr 2012 können Verbraucher also gleich mehrfach sparen: Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt ab 2012 nämlich keine Rolle mehr. Eltern können die Kinderbetreuungskosten somit einfacher absetzen. Eine Seite der "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung fällt durch die Neuregelung weg. Es entfällt dann auch die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Eltern bekommen also auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums hinzuverdient. Darüber hinaus wird die Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale vereinfacht: Wer für den Arbeitsweg abwechselnd Busse oder Bahnen und das Auto nutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.
Das Steuervereinfachungsgesetz greift laut ARAG Experten aber auch schon jetzt sofort und bietet Verbrauchern die Möglichkeit Steuern zu sparen: Bereits für 2011 steigt nämlich der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro. Rund 550.000 weitere steuerpflichtige Arbeitsnehmer können sich damit das Belege sammeln sparen.
Auch für Unternehmen ändert sich einiges! Sie können durch die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen. Damit fallen im Bereich der Rechnungsstellung etwa die Hälfte der Bürokratiekosten weg. Für die deutsche Wirtschaft wird diese Erleichterung bereits ab 2011 gelten. EU-weit müsste die Regelung bis 2013 umgesetzt werden. Die stärkere Nutzung elektronischer Formulare soll weitere Entlastungen bringen. Außerdem werden im Steuervereinfachungsgesetz bundeseinheitliche Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung festgelegt. Lange Zeiträume zwischen der Entstehung der Steuern und einer Betriebsprüfung sollen so künftig vermieden werden. Dies stellt laut ARAG Experten einen wichtigen Beitrag zur Rechts- und Planungssicherheit dar.
(Quelle: ARAG SE)

Steuern Verbraucher
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