Erbschaftssteuerrecht: Werden Unternehmen zu hoch bewertet?
Köln, 13.05.2015 11:28 Uhr (Finanzredaktion)
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2014 für eine Nachbesserung zur Regelung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) entschieden. Das hat auch Auswirkungen auf die Bewertung von Unternehmen.
Der Gesetzgeber muss das Erbschaftssteuerrecht reformieren. Dabei rückt die finanzielle Bewertung von Unternehmen in den Fokus, die die Basis für die Besteuerung bildet. Das derzeitige Verfahren ist problematisch, weil es zu einer massiven Überbewertung führt, meint das Institut der deutschen Wirtchaft in Köln.
Um den Wert eines Unternehmens festzustellen, wird standardmäßig das vereinfachte Ertragswertverfahren angewendet. Die grundlegende Frage dahinter lautet: Wie viel Geld muss am Kapitalmarkt investiert werden, damit die Erträge genauso hoch sind wie die des zu vererbenden Unternehmens? Dieser Betrag wird dann als Unternehmenswert definiert und muss grundsätzlich versteuert werden.
Diese Vorgehensweise ist zwar im Ansatz plausibel emint das iw Köln. Das Ergebnis hängt allerdings stark von den verwendeten Ausgangsdaten ab. Eine Kennziffer ist der vom Bundesfinanzministerium jährlich veröffentlichte Basiszins, der sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ableitet. Diese ist zwischen 2008 und 2015 von 4,6 auf 1,0 Prozent gesunken. Allein dadurch erhöht sich der Wert eines Unternehmens, ohne dass sich die Gewinne ändern.
Hinzu kommt das höhere Risiko bei einer Investition in ein Familienunternehmen. Denn die Gewinne schwanken und es besteht die Gefahr einer Insolvenz. Wer in ein Familienunternehmen investiert, kann das Risiko auch nicht streuen wie bei einem Aktienfonds. Es gibt zudem nur einen sehr kleinen Käuferkreis. Und schließlich verhindern Gesellschaftsverträge oftmals, dass ein beliebiger Käufer Anteile erwerben darf oder Gewinne ausgeschüttet werden dürfen.
All dies verringert aus Sicht eines Investors den Wert von Familienunternehmen. Das versucht der Gesetzgeber durch einen pauschalen Zuschlag von 4,5 Prozent zum Basiszins auch zu berücksichtigen. Dieser Zuschlag ist aber deutlich zu niedrig, um alle oben genannten Faktoren aufzufangen.
Unternehmensbewertung - Simulationsrechnung
Das IW Köln hat daher in vier Simulationsrechnungen mit realistischeren Basiszinssätzen und Risikozuschlägen ermittelt, wie sich der Unternehmenswert ändert, wenn an einem oder mehreren Parametern gedreht wird. Demnach sind die Betriebe nach der heutigen Ermittlungsmethode im Schnitt um 50 Prozent zu hoch bewertet (Grafik).
Es ist deshalb dringend erforderlich, die Reform des Erbschaftssteuergesetzes um eine Reform des Bewertungsrechts zu ergänzen. Das IW Köln empfiehlt:
- Für den Basiszins sollte ein Durchschnittswert aus mindestens drei Jahren herangezogen werden, um Extremwerte zu vermeiden.
- Sinnvoller wäre es, der Gesetzgeber würde sich an den tatsächlich üblichen Eigenkapitalrenditen für Unternehmensinvestitionen orientieren und eine Verzinsung von 8 bis 9 Prozent in die Berechnung des Unternehmenswerts einstellen.
- Die Besonderheiten von Familienunternehmen sollten durch einen weiteren Zuschlag von 3 bis 4 Prozentpunkten berücksichtigt werden.

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