EU will einheitliche Besteuerungsgrundlagen bei der Körperschaftssteuer
Brüssel/Straßburg, 22.05.2012 12:31 Uhr (EU Redaktionsteam)
Gemeinsame Grundsätze bei der Berechnung der Körperschaftssteuer sollen für Unternehmen die Eröffnung von Niederlassungen in verschiedenen Mitgliedstaaten vereinfachen und den administrativen Aufwand verringern.
Nach einer Presseinformation des DIHT ist auf dem deutsch-französischen Ministerrat am 6. Februar 2012 in Paris die Angleichung der körperschaftsteuerlichen Regeln zwischen beiden Ländern beschlossen worden. Betroffen wären z. B. Organschaft, Verlustabzug, Abschreibungen, Personengesellschaften, Dividenden und auch die Steuersätze. Geplant ist, die Vorschläge nach eingehender Diskussion mit Betroffenen ab 2013 schrittweise umzusetzen. Diese Vereinbarung könnte, so der DIHT, den Verhandlungen um eine Harmonisierung der körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage in der gesamten EU wichtige Impulse geben.
"Dieses harmonisierte System der Berechnung der Bemessungsgrundlage würde Unternehmen eine Konsolidierung der Ergebnisse von Einzelunternehmen und Niederlassungen und damit auch den Ausgleich von Verlusten einzelner Tochterunternehmen ermöglichen. Das erleichtert die Eröffnung von Niederlassungen in verschiedenen Mitgliedstaaten und verringert den administrativen Aufwand für Unternehmen. Zudem stellt das System sicher, dass nicht rein fiskalische Erwägungen, sondern wirtschaftliche und soziale Aspekte bei der Standortwahl den Ausschlag geben", erklärte die Berichterstatterin des Parlaments Marianne Thyssen (EVP, DE).
Nach fünf Jahren sollen alle Unternehmen dieses System anwenden, mit Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die sich jedoch freiwillig anschließen können.
(Quelle: EU-Parlament; Dr. Werner Langen)
(Foto: Georg Meister;pixelio.de)

Steuern Europa Unternehmen
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