Geld vom Staat: Erhöhte Nachfrage beim Wirtschaftsfonds Deutschland. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
14.05.2009 15:08 Uhr
FÖRDERPROGRAMME FÜR UNTERNEHMEN

Konjunkturpaket II -Inhalte und Funktion zum Wirtschaftsfonds Deutschland

Berlin/Frankfurt am Main, 14.05.2009 15:08 Uhr (redaktion)

Das neu Kredit-und Bürg­schafts­pro­gramm des Bundes wird von den Unter­nehmen gut ange­nommen. Es liegen bereits Kredit­an­träge in Höhe von insge­samt 4,4 Mrd. Euro vor, davon ca. 1,9 Mrd. Euro aus dem Mittel­stand und 2,5 Mrd. Euro von großen Unter­nehmen.

Rund 42 Prozent der Kreditanträge sind auf eine Investitionsfinanzierung ausgerichtet. Der Anteil in Höhe von 58 Prozent für Betriebsmittelkredite zeigt, dass Unternehmen aktuell großen Bedarf haben, um die jetzt notwendigen Anpassungen zu finanzieren und die Zeit bis zu einer Normalisierung der Märkte zu überbrücken.

Hintergrund

Um Unternehmen in Deutschland bei der Bewältigung ihrer durch die Krise entstandenen Finanzierungsprobleme zu unterstützen und damit ihr Wachstum und den Erhalt der Arbeitsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung mit ihren Konjunkturpaketen ein insgesamt 115 Milliarden Euro starkes Kredit- und Bürgschaftsprogramm aufgelegt, den "Wirtschaftsfonds Deutschland". Dieses setzt sich zusammen aus:
KfW Sonderprogramm für mittelständische Unternehmen (15 Milliarden Euro). KfW Sonderprogramm große Unternehmen (25 Milliarden Euro) und das Bürgschaftsprogramm mit einem Volumen von 75 Milliarden Euro.

Die Bestandteile des "Wirtschaftsfonds Deutschland":

  • Das vom Bund garantierte mittelstandsorientierte KfW-Sonderprogramm (15 Mrd. Euro) wird bis Ende 2010 fortgeführt und flexibilisiert.
  • Es wird ein vom Bund garantiertes Kreditprogramm der KfW für größere Unternehmen in Höhe von 25 Mrd. Euro (befristet bis Ende 2010) aufgelegt
  • Das bestehende inländische Bürgschaftsinstrumentarium für kleine, mittlere und große Unternehmen soll besser genutzt und ausgeweitet werden.
KfW-Sonderprogramm 2009 für mittelständische Unternehmen
Gefördert werden inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die mehrheitlich in Privatbesitz sind und deren Umsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet, sowie Freiberufler.

Über das KfW-Sonderprogramm können Investitionen finanziert werden, für die eine mittel- oder langfristige Finanzierung geboten ist und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Darüber hinaus werden Kredite auch für Betriebsmittel und Projektfinanzierungen gewährt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50 Millionen Euro pro Vorhaben, die Obergrenze für Projektfinanzierungen beträgt 200 Millionen Euro.

KfW-Kreditprogramm für größere Unternehmen
Das KfW-Kreditprogramm für größere Unternehmen bietet Großunternehmen weitere Möglichkeiten zur mittel und langfristigen Finanzierung von Investitionsvorhaben in Deutschland oder zur Deckung des Finanzierungsbedarfs. Das Programm läuft bis 31.12.2010. Gefördert werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro.

Aus dem KfW-Kreditprogramm für größere Unternehmen können Investitionen, für die eine mittel- oder langfristige Finanzierung benötigt wird und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg versprechen, wie auch Betriebsmittel und Projekte finanziert werden. Außerdem sind Bilanzfinanzierungen möglich, d.h. Finanzierungen ohne konkreten Verwendungszweck. Der Höchstbetrag für Kredite liegt bei 300 Millionen Euro pro Vorhaben.

Bürgschaftsprogramm
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und z. T. auch freie Berufe, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.

Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankfähige Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem mit folgenden, für den Zeitraum bis Ende 2010 erweiterten Möglichkeiten:

  • Für Bürgschaften, in den meisten Bundesländern bis zu einer Höhe von zwei Millionen Euro, stehen die Bürgschaftsbanken bzw. Kreditgarantiegemeinschaften der Länder bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern.
  • Für Bürgschaftsbeträge bis 50 Millionen Euro (in den neuen Ländern bis zehn Millionen Euro) können die Länder bzw. Landesförderinstitute, soweit nicht die Bürgschaftsprogramm 9 Bürgschaftsbanken zuständig sind, mit Risikobeteiligung des Bundes Bürgschaften zum Ausgleich unzureichender Sicherheiten übernehmen.
  • Für höhere Bürgschaftsbeträge sind parallele Bundes und Landesbürgschaften vorgesehen. Die Bürgschaftsbanken gewähren ferner Beteiligungsgarantien zur Erleichterung von typisch stillen Beteiligungen seitens Mittelständischer Beteiligungsgesellschaften (MBGen). Dabei wurde die Risikoübernahme von Bund und Ländern insgesamt um zehn Prozent erhöht, so dass auch die MBGen ihre Geschäftstätigkeit ausweiten können.
Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept muss wirtschaftlich tragfähig und das Vorhaben darf nicht anderweitig finanzierbar sein. Ferner ist das EG-Beihilferecht zu beachten; es ist jedoch für den Zeitraum bis Ende 2010 flexibilisiert worden.

Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent - unter besonderen Voraussetzungen bis 90 Prozent - des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent bzw. zehn Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen- bzw. Haftkapital an der Finanzierung beteiligen. Und für alle Bürgschaften müssen sie ein Bürgschaftsentgelt zahlen.

Anträge auf Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (in den meisten Bundesländern bis zwei Millionen Euro) sind in der Regel über die Hausbank zu stellen. Die Banken bzw. Sparkassen arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und halten Merkblätter und Antragsvordrucke bereit. Der Antragsvordruck ist unter www.vdb-info.de abrufbar. Bei vielen Bürgschaftsbanken können Bürgschaften unterhalb bestimmter Höchstgrenzen auch direkt beantragt werden. Anträge auf Bürgschaften oberhalb der Ebene der Bürgschaftsbanken bis zu 50 Millionen Euro (in den neuen Ländern bis zehn Millionen Euro) nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder bzw. Landeswirtschaftsministerien entgegen. Bei einem Bürgschaftsbedarf ab 50 Millionen Euro (in den neuen Ländern ab zehn Millionen Euro) können Anfragen und Anträge gerichtet werden an die

PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postfach 12 08 08
10598 Berlin
Tel.: 0 30 - 26 36 12 04
Fax: 0 30 - 26 36 12 21

KfW-Kredite für Konsortialfinanzierungen
Großunternehmen werden oft von Bankenkonsortien finanziert. Da es in der gegenwärtigen Situation häufig schwierig ist, eine ausreichende Zahl von Banken für entsprechende Konsortien zu gewinnen, hat die Bundesregierung die Voraussetzung geschaffen, dass sich die KfW als Konsortialpartner an der Finanzierung von Großunternehmen beteiligen kann. Gefördert werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro.

Mit ansteigendem Bekanntheitsgrad des Programms bei Banken und Unternehmen dürfte die Antragszahl in den nächsten Wochen weiter zunehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden in den nächsten Wochen eine Reihe weiterer Informationsveranstaltungen für Unternehmensverbände und Banken durchführen, um die noch bestehenden Informationsdefizite zu schließen.

(Quelle: Bundesregierung;BMWi)

 

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