Änderungen zum 01. Januar 2014: Aufbau eines Trennbankensystems
Berlin/Düsseldorf, 29.12.2013 21:29 Uhr (Finanzredaktion)
Banken müssen ab 2014 ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Den Geschäftsleitern von Banken und Versicherungen erlegt das Gesetz erstmals konkrete Pflichten für das Risikomanagement auf.
Sie machen sich strafbar, wenn sie wesentliche Risikomanagementpflichten verletzen und dadurch die Bank oder die Versicherungsleistungen gefährdet. Nach dem neuen Trennbankengesetz müssen Einlagenkreditinstitute, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten, die Risiken aus eigenen spekulativen und riskanten Geschäften vom Kundengeschäft trennen.
So müssen global und national systemrelevante Institute der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sanierungspläne vorlegen und diese mindestens einmal im Jahr aktualisieren. Die BaFin erstellt Abwicklungspläne für diese Institute und aktualisiert diese ebenfalls mindestens einmal jährlich.
Das Gesetz begründet außerdem die Strafbarkeit von Geschäftsleiterinnen und -leitern von Banken und Versicherungen im Risikomanagement. Ab Anfang Januar 2014 gelten konkrete Pflichten für das Risikomanagement. Strafbar sind Pflichtverletzungen, wenn dadurch ein Kreditinstitut in seinem Bestand gefährdet oder ein Versicherungsunternehmen in die Insolvenz geht.
Gesundheit
Elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht. Ab 1. Januar müssen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen. Sie löst die alte Krankenversicherungskarte ab. Die elektronische Gesundheitskarte gilt künftig als Versicherungsnachweis. So teilen es die Krankenkassen ihren Versicherten mit.
Wer die Karte beim Arztbesuch vergessen hat, kann sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ohne die elektronische Gesundheitskarte oder diesen Nachweis stellt der Arzt eine private Rechnung.
Rente
Rente mit 67 – Renteneintritt drei Monate später. Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1949 geboren ist und 2014 in den Ruhestand geht, muss drei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.
Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Einen Rentenantrag kann man jetzt auch bequem und sicher über das Internet bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Um sich dafür zu identifizieren, benötigt man den elektronischen Personalausweis. Adress- und Bankdaten lassen sich online ändern. Auch der Blick ins eigene Rentenkonto ist via Internet möglich.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen
Ab dem 1. Januar 2014 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von derzeit 5.800 Euro auf 5.950 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 4.900 auf 5.000 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2014 auf 53.550 Euro jährlich. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.
Höhere Regelsätze für die Grundsicherung
Ab 1. Januar 2014 erhöhen sich die Regelsätze in der Grundsicherung um 2,27 Prozent. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann zum Beispiel neun Euro mehr Hartz IV im Monat. Auch für Kinder und Jugendliche erhöhen sich die Regelsätze. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
(Quelle: Bundesregierung)
(Artikelfoto: Lupo / pixelio.de)

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