Börsengang der Evonik AG im Zusammenhang mit dem Steinkohlebeihilfegesetz
Berlin/Essen, 12.04.2012 09:38 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
Im Bundestag wurde durch eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Thema Börsengang der Evonik AG (RAG) auf den Tisch gelegt. Hinterlassene Altlasten und Ewigkeitskosten aus dem Bergbau könnten durch die Erlöse eines IPO finanziert werden.
Wann mit dem Börsengang der Evonik AG zu rechnen ist, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage erfahren. Wie die Abgeordneten im Vorwort zur Kleinen Anfrage schreiben, soll die RAG-Stiftung die Mittel aus dem Börsengang erhalten und damit die vom Bergbau hinterlassenen Altlasten und Ewigkeitskosten finanzieren. Gefragt wird auch, ob es Überlegungen gibt, die Evonik AG nicht zu verkaufen.
Hier der Auszug aus der Kleinen Anfrage:
"Das Steinkohlebeihilfegesetz sieht den Ausstieg aus den subventionierten Steinkohlebergbau in Deutschland bis 2018 vor. Die vom Bergbau hinterlassen Altlasten und Ewigkeitskosten, die auch nach der Beendigung des Bergbaus jährlich mit dreistelligen Millionenbeträgen anfallen werden, sollen aus Mitteln der RAG-Stiftung bestritten werden. Diese Stiftung, getragen vom Bund und den Bergbauländern NRW und Saarland, soll sich aus den Erlösen aus dem geplanten Verkauf der Evonik AG finanzieren, die sich heute noch überwiegend im Eigentum der RAG-Stiftung befindet. Im Dezember 2011 hat die EU-Kommission den von der Bundesregierung vorgelegten Stilllegungsplan für die letzten in Deutschland in Betrieb befindlichen Bergwerke bis 2018 genehmigt. Unverständlicherweise ist die Bundesregierung nicht bereit, diesen Stilllegungsplan zu veröffentlichen und verweist auf vertrauliche, schützenswerte Daten eines Unternehmen (Antwort auf die Schriftliche Frage 240/März 2012)."
Die Kleine Anfrage ist mit Datum 30. März 2012 datiert (Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion).
(Quelle: Deutscher Bundestag)
(Foto: Evonik Industries AG)
Redaktionshinweis:Diese Mitteilung dient der Informationsgebung. Finanzen Markt & Meinungen ruft nicht zum Erwerb oder zum Verkauf von Anlageprodukten oder Wertpapieren auf. Interessierte Anleger sollten sich grundsätzlich Emissions-/Produktprospekte genau anschauen.

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