Verwaltungsgericht Köln erlaubt E-Zigaretten in NRW-Gaststätten
Köln/Düsseldorf, 19.03.2014 11:16 Uhr (Frank Schulz)
Überraschendes Urteil und Freude für Liebhaber der E-Zigarette. Ein Kölner Gaststättenbetreiber hatte das Rauchen der E-Zigarette erlaubt und wurde abgestraft. Er zog vor Gericht und seine Hartnäckigkeit hatte nun Erfolg.
Herausgeber seit 2007 und Gründer von FMM-Magazin. Projekte in der Finanz-/Medienindustrie seit 2003 u.a. bei Gruner + Jahr (Financial Times Deutschland) und der OnVista Group. Editor von über 8.000 Fachartikeln zum Thema Finanzwissen, Nachhaltigkeit, Innovation und Wirtschaft.
In einer Mitteilung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Februar 2014 heißt es: "Der Kläger betreibt in Köln eine Gaststätte und duldete dort den Gebrauch von E-Zigaretten. Die beklagte Stadt Köln erfuhr davon und kündigte Ordnungsmaßnahmen an. Die Stadt Köln ist der Auffassung, dass der Gebrauch von E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz des Landes NRW (NiSchG) falle und daher in Gaststätten verboten sei. Der Kläger meint, bei dem Genuss von E-Zigaretten werde nicht geraucht, weil keine Verbrennung stattfinde. Die Einbeziehung von E-Zigaretten in das Rauchverbot sei außerdem verfassungswidrig."
TIPP: Wie funktioniert eine E-Zigarette?
Und weiter: "Das Gericht hat die Auffassung des Klägers im Wesentlichen bestätigt. Eine E-Zigarette werde nicht im Sinne des Gesetzes „geraucht“. Beim „Rauchen“ werde Rauch inhaliert, der durch die Verbrennung von Tabakprodukten entstehe. Da in der E-Zigarette eine - meist nikotinhaltige - Flüssigkeit verdampfe und kein Tabak verbrannt werde, werde schon vom Wortsinn her nicht geraucht. Das Nichtraucherschutzgesetz diene außerdem dem Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren des Tabakrauchs.
Die Gefahren des Passivrauchens und die aus dem Konsum von E-Zigaretten folgenden Risiken seien demgegenüber nicht vergleichbar.
Das Verwaltungsgericht hat die Berufung gegen das Urteil wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. Sie kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
(Quelle: Verwaltungsgericht Köln / Urteil Az.: 7 K 4612/13)
(Artikelfoto: steamo GmbH)

Recht Gesellschaft
über wie viele jahre geht diese diskussion schon, man sollte das jedem selbst überlassen. bei einer elektrischen zigarette wird nichts verbrannt sondern nur zerstäubt. prima infos dazu findet man bei freesmoke bin schon seit jahren e-raucher und fühle mich nach jahrelangem rauchen der herkömmlichen zigarette super wohl damit. keine atemnot mehr und mein nikotinkonsum ist auf sehr leicht gesunken. also was soll das alles!!!
* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.
- BaFin ordnet Moratorium bei der North Channel Bank an
- Finanzen News | Robert Halver Analyse zum Aktienmarkt
- Konzept der EU zum Ausbau der erneuerbaren Energie
- EU schafft Regeln für autonomes Fahren und Fahrerassistenzsysteme
- Börse News | Hellman & Friedman bietet EUR 460,00 je zooplus AG Aktie

Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.
Portalsystem 2025 © FSMedienberatung