In einer E-Zigarette wird Flüssigkeit verdampft und das sieht das Verwaltungsgericht Köln nicht als Rauchen an. Geklagt hatte ein Kölner Gastwirt. Somit sind E-Zigaretten in Gaststätten nicht verboten. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
19.03.2014 11:16 Uhr
NEUES URTEIL ZUR E-ZIGARETTE

Verwaltungsgericht Köln erlaubt E-Zigaretten in NRW-Gaststätten

Köln/Düsseldorf, 19.03.2014 11:16 Uhr (Frank Schulz)

Über­ra­schendes Urteil und Freude für Lieb­haber der E-Ziga­rette. Ein Kölner Gast­stät­ten­be­treiber hatte das Rauchen der E-Ziga­rette erlaubt und wurde abge­straft. Er zog vor Gericht und seine Hart­näckig­keit hatte nun Erfolg.

Informationen zum Autor:
Herausgeber seit 2007 und Gründer von FMM-Magazin. Projekte in der Finanz-/Medienindustrie seit 2003 u.a. bei Gruner + Jahr (Financial Times Deutschland) und der OnVista Group. Editor von über 8.000 Fachartikeln zum Thema Finanzwissen, Nachhaltigkeit, Innovation und Wirtschaft.

In einer Mitteilung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Februar 2014 heißt es: "Der Kläger betreibt in Köln eine Gaststätte und duldete dort den Gebrauch von E-Zigaretten. Die beklagte Stadt Köln erfuhr davon und kündigte Ordnungsmaßnahmen an. Die Stadt Köln ist der Auffassung, dass der Gebrauch von E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz des Landes NRW (NiSchG) falle und daher in Gaststätten verboten sei. Der Kläger meint, bei dem Genuss von E-Zigaretten werde nicht geraucht, weil keine Verbrennung stattfinde. Die Einbeziehung von E-Zigaretten in das Rauchverbot sei außerdem verfassungswidrig."

TIPP: Wie funktioniert eine E-Zigarette?

Und weiter: "Das Gericht hat die Auffassung des Klägers im Wesentlichen bestätigt. Eine E-Zigarette werde nicht im Sinne des Gesetzes „geraucht“. Beim „Rauchen“ werde Rauch inhaliert, der durch die Verbrennung von Tabakprodukten entstehe. Da in der E-Zigarette eine - meist nikotinhaltige - Flüssigkeit verdampfe und kein Tabak verbrannt werde, werde schon vom Wortsinn her nicht geraucht. Das Nichtraucherschutzgesetz diene außerdem dem Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren des Tabakrauchs.


 

Die Gefahren des Passivrauchens und die aus dem Konsum von E-Zigaretten folgenden Risiken seien demgegenüber nicht vergleichbar.


 

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung gegen das Urteil wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. Sie kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.


(Quelle: Verwaltungsgericht Köln / Urteil Az.: 7 K 4612/13)
(Artikelfoto: steamo GmbH)

 

  • Recht
  • Gesellschaft
 
Artikel »   Drucken Versenden

 

1 Kommentar »
 
20.03.14 12:03 Uhr
susanne12
was für ein hick hack
über wie viele jahre geht diese diskussion schon, man sollte das jedem selbst überlassen. bei einer elektrischen zigarette wird nichts verbrannt sondern nur zerstäubt. prima infos dazu findet man bei freesmoke bin schon seit jahren e-raucher und fühle mich nach jahrelangem rauchen der herkömmlichen zigarette super wohl damit. keine atemnot mehr und mein nikotinkonsum ist auf sehr leicht gesunken. also was soll das alles!!!


Kommentar schreiben »



Kommentar:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an
      meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)

Bitte übertragen Sie die dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld:

* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.

 

Weitere Artikel zum Thema:

nach oben
Schnelleinstieg in die Kategorien ...
Mediastream Research

Konjunkturumfrageergebnisse Q1/2019 bei 27.000 Unternehmen.
Telekommunikation-News
Aktuelle Artikel aus der Rubrik Markt & Meinungen
Prognosen und Trends
Auswahl Branchen-Analysen
Europa News
Besondere Aufmerksamkeit aus unserem Leserkreis...
Redaktionelle Artikel, die Interessenten am meisten lesen...

Los geht´s...
Cookies Nutzungshinweis
Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Weitere Informationen ...
 
Finanzen Markt & Meinungen - Das Praxismagazin für Finanzthemen
Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

Portalsystem 2025 © FSMedienberatung
Contentservice: Javascript Newsticker für Ihre Internetseite RSS Feed XML 0.9
0,461 Sek.