Neues EU-Internetportal hilft dem Mittelstand bei der Geschäftsentwicklung. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
15.04.2009 18:16 Uhr
WIRTSCHAFT UND MITTELSTAND

Neues EU-Internetportal hilft dem Mittelstand bei der Geschäftsentwicklung

Brüssel, 15.04.2009 18:16 Uhr (redaktion)

Das neue Angebot inner­halb des "Small Busi­ness Act" der EU-Kommis­sion hilft kleinen und mitt­leren Unter­nehmen Geschäfte mit anderen EU-Unter­nehmen zu tätigen.

Das Portal „Europa für Sie – Unternehmen“ ist auch für die kommunale Wirtschaftsförderung von Interesse. Es gibt Auskunft über gesetzliche Regelungen und die Möglichkeiten und Grenzen der Geschäftstätigkeit in allen EUMitgliedstaaten. Das Portal bietet direkten Zugang zu elektronischen Behördendiensten der Mitgliedstaaten, wie MwSt-Erstattungsverfahren und Online-Verwaltungsverfahren und eine Liste der im jeweiligen Land bestehenden Unterstützungsdienste für Unternehmen; ein spezieller Bereich „Zugang zu Finanzierungsmitteln“ ist für jedes Land vorhanden.

Die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr zählen zu den zentralen Grundsätzen der EU für den gemeinsamen Markt für Dienstleistungen. Diese Grundsätze geben europäischen Unternehmen das Recht, sich in dem Land niederzulassen, in dem sie ihre Dienstleistungen anbieten wollen, oder auch Dienstleistungen grenzüberschreitend in anderen Mitgliedstaaten anzubieten - beispielsweise per Telefon, Internet oder Direktmarketing -, ohne das sie sich dort niederlassen müssen.

Da sich Unternehmen, die Dienstleistungen in anderen EU Ländern anbieten oder erbringen wollen, immer noch mit komplizierten und langwierigen Verwaltungsverfahren mit rechtlich ungewissem Ausgang auseinandersetzen müssen, wurde eine EU Rechtsvorschrift, die Dienstleistungsrichtlinie, erlassen. Bis Ende 2009 muss diese Richtlinie von allen EU Ländern vollständig umgesetzt werden.

Das Portal wurde in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gestaltet. Alle Information ist in englischer Sprache und in der Amtssprache des ausgewählten Landes vorhanden. Übersetzungen in andere Sprachen (wie Deutsch, Französisch und Sprachen wichtiger Nachbarländer) kommen später hinzu.

(Quelle: EU-Kommunal; Dr. Karsten Hoppenstedt)

 

Weiterführender Link: http://ec.europa.eu


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