Verfügt der Geschäftsführer einer GmbH nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, hat er sich bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich unter umfassender Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
12.07.2012 11:40 Uhr
INSOLVENZVESCHLEPPUNG VERMEIDEN

Urteil: GmbH-Geschäftsführer muss bei Insolvenzgefahr Berater hinzuziehen

Bonn, 12.07.2012 11:40 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Der BGH hat entschieden: Wenn ein Geschäfts­führer einer GmbH nicht über ausrei­chende Kennt­nisse verfügt, muss er bei Insol­venz­ge­fahr einen unab­hän­gigen Berater mit ins Boot nehmen.

In diesem Zusammenhang weist der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH; Urteil vom 27. März 2012 – II ZR 171/10) hin.

„Das Urteil führt faktisch zu einer ständigen Prüfungspflicht für den Unternehmensverantwortlichen, ob er einen Insolvenzantrag stellen muss“, so Professor Paul Groß, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung. Der BGH betont, dass nicht hinreichend sachkundige Geschäftsführer fachlich qualifizierte Personen zur Beratung heranziehen müssen. Dies können zum Beispiel auch Unternehmensberater sein.

„Ganz wichtig ist, dass der Unternehmensverantwortliche die Prüfung durch den fachkundigen Berater nicht nur unverzüglich beauftragt, sondern darüber hinaus auf die schnelle Vorlage des Prüfergebnisses hinwirkt“, so Groß. Interessant sei an dem Urteil weiterhin, dass es für Berater nicht ohne weiteres eine eigenständige Prüf- und Informationspflicht gebe, ob ein Insolvenzrisiko vorliege. Denn, so der BGH, es seien stets „die Umstände der Auftragserteilung“ entscheidend, ob ein Berater eine mögliche Insolvenz zu prüfen habe.

(Quelle: BDU/BGH)
(Foto: Thorben Wengert;pixelio.de)

 

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