Das Europäische Parlament hat heute (Mittwoch) Vorschläge der EU-Kommission unterstützt, Entschädigungen für Fluggäste neu zu regeln. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
05.02.2014 16:27 Uhr
NEUE REGELN FÜR FLUGGASTRECHTE

EU-Abgeordnete stärken Fluggastrechte und heben Entschädigungen an

Brüssel/Straßburg, 05.02.2014 16:27 Uhr (EU Redaktionsteam)

Zukünftig soll für Flüge bis zu 3.500 Kilo­meter ab einer Verspä­tung von drei Stunden eine Pauschale von 300 Euro pro Flug­strecke erstattet werden. Auch auf Zusatz­ge­bühren, wie beispiels­weise für Gepäck, soll es neue Regeln geben.

Weiterhin sollen Fluggesellschaften dazu verpflichtet werden, ihre Gäste regelmäßig und so früh wie möglich über die Umstände ihres verspäteten oder annullierten Fluges zu informieren, in jedem Fall spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit. Auch die Beschwerdemöglichkeiten sollen verbessert werden, damit Fluggäste ihre Rechte tatsächlich einfordern können.

TIPP: EU-Beschwerdeformular für Fluggäste. (Externer Link zu einer pdf-Datei des EU-Parlaments).

"Wir brauchen eine Regelung, bei der das Anrecht auf Entschädigung besser durchsetzbar ist und die für alle Beteiligten Klarheit schafft“, sagte der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europaparlament, Markus Ferber (CSU).

Zum umstrittenen Nicht-Erscheinen von Fluggästen („No-show“) möchten die Parlamentarier klarstellen, dass für bezahlte Tickets entsprechend Plätze vorgehalten werden müssen. „Bei einem nicht angetretenen Hinflug beispielsweise kann nicht automatisch der Rückflug verfallen. Bei Teilflügen macht diese Regelung aber keinen Sinn“, sagte der CSU-Europaabgeordnete.

Frankfurter Flughafen Luftaufnahme

Die Abgeordneten wollen „außergewöhnliche Umstände“, in denen sich Airlines Erstattungs- oder Kompensationsforderungen entziehen können, möglichst eng fassen Die EU-Kommission soll Ergänzungen vorschlagen können, bei denen das Europaparlament aber ein Vetorecht besitzt. „Das schafft Rechtssicherheit sowohl für die Passagiere als auch für die Fluggesellschaften“, so Ferber.

Entschädigungen klar geregelt

Für Hotelübernachtungen bei unverschuldeten Verspätungen oder Annullierungen fordern die Abgeordneten maximal 125 Euro pro Nacht begrenzt auf fünf Nächte. Die EU-Kommission hatte maximal 100 Euro für höchstens drei Nächte vorgeschlagen. Für Flüge bis zu 3.500 Kilometer soll ab einer Verspätung von drei Stunden eine Pauschale von 300 Euro pro Flugstrecke erstattet werden, für längere Flüge soll es ab fünf Stunden Verspätung 400 Euro pro Strecke geben. Für Langstreckenflüge über 6.000 Kilometer sollen ab einer Verspätung von sieben Stunden 600 Euro fällig werden.

Die Verschleierung von Zusatzgebühren etwa für Gepäck, Handgepäck oder Kreditkartenzahlungen wollen die Abgeordneten unterbinden. „Die letzten Schlupflöcher für Tricksereien der Airlines müssen endlich geschlossen werden“, so Ferber. Nun müssen sich Europaparlament und Mitgliedstaaten über die neue EU-Verordnung einigen, die zum Sommer 2014 in Kraft treten soll.


(Quelle: Markus Feber MdEP / EU-Kommission)
(Fotos: Fraport AG Fototeam)

 

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