Die Kirche erhebt von ihren Mitgliedern Steuern auf Kapitalerträge – soweit diese unter Berücksichtigung des jährlichen Sparerpauschbetrags (801 Euro bei Einzelveranlagung/1602 Euro bei Zusammenveranlagung) einkommensteuerpflichtig sind. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
05.03.2014 12:54 Uhr
BANKEN FÜHREN KIRCHENSTEUER AB

Finanztipp: Ab Januar 2015 führen Banken die Kirchensteuer an das Finanzamt ab

Düsseldorf, 05.03.2014 12:54 Uhr (Finanzredaktion)

Ab dem kommenden Jahr führen Banken neben der Abgel­tung­steuer (25 Prozent) auch die Kirchen­steuer auto­ma­tisch an die Finan­zämter ab. Die Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit wird vom Bundes­zen­tralamt für Steuern (BZSt) verschlüs­selt an die Banken weiter­ge­leitet.

Alle zum Steuerabzug vom Kapitalertrag verpflichteten Stellen (Abzugsverpflichtete, z. B. Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften) fragen zur Vorbereitung des automatischen Abzugs der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer beim BZSt die Religionszugehörigkeit aller ihrer Kunden oder Anteilseigner ab. Die Daten werden verschlüsselt übermittelt.

Ab Januar 2015 müssen Banken die Kirchensteuer zusätzlich zur 25-prozentigen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge einbehalten und direkt ans Finanzamt abführen. So sieht es eine Neuregelung des Einkommensteuergesetzes vor.

Der Bankenverband teilt mit: "Man kann man beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) einen Sperrvermerk setzen, damit diese für viele sensible Information innerhalb des vom Steuergeheimnis geschützten Bereichs bleibt. Die Banken erhalten dann keine Informationen über die Kirchenzugehörigkeit und nehmen keinen Kirchensteuerabzug vor. Somit ist das Verfahren datenschutzrechtlich unbedenklich. Das BZSt wird allerdings zu Kontrollzwecken diejenigen Steuerpflichtigen, die einen Sperrvermerk setzen lassen, an deren zuständige Finanzämter melden. Denn sie müssen dann ihre Kapitalerträge zum Zweck des Kirchensteuerabzugs in der Veranlagung angeben."

Wer den Sperrvermerk setzen will, muss dies allerdings recht bald tun – bis zum 30. Juni 2014.

Informationen zur Abgeltungsteuer.


(Quelle: Bankenverband / Bundesministerium der Finanzen)

 

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