TIPP für Unternehmen: Mit dem Erbschaftsteuer-Rechner Steuerlast kalkulieren
Berlin, 13.11.2008 18:03 Uhr (redaktion)
Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) bietet einen Online-Rechner an, mit dem die voraussichtliche Erbschaft-bzw. Schenkungsteuer errechnet werden kann.
Die große Koalition hat sich am 6. November 2008 auf die noch offenen Fragen der geplanten Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts verständigt. Das Ziel der Reform ist insbesondere die Unternehmensnachfolge zu entlasten. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 2006 musste das bisherige Verfahren zur Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen geändert werden.
Sie können zudem feststellen, ob das neue Erbschaftsteuerrecht für Sie bzw. Ihren Nachfolger günstiger ist und wie viel Steuern sie sparen können. Der Rechner kann jedoch eine individuelle Ermittlung der tatsächlichen Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht ersetzen. Die letztlich für die Planungen Ihrer Unternehmensnachfolge verbindliche Steuerbelastung sollten Sie z. B. mit Ihrem Steuerberater ermitteln.
Hier geht es direkt zum Online-Rechner.

Steuern Recht
Der Erbschaftsteuerrechner ist leider völlig unbrauchbar. Es wird davon ausgegangen, dass die Bewertung gleich bleibt, was sie definitiv nicht tut. Bei geringeren Werten z.B 150.000 Euro Betriebsvermögen kommen völlig irrsinnige Werte als Bemessungsgrundlage raus. Beachtet wird auch nicht, das Erwerber der Steuerklasse II und III bei der Betriebsübernahme und Fortführung, wie Erwerber der Steuerklasse I behandelt werden.
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