EU Kommission prüft staatliche Beihilfen für Flughafen Frankfurt Hahn
Düsseldorf, 14.07.2011 09:49 Uhr (EU Redaktionsteam)
Bei dem Verfahren der EU geht es um die Frage, ob es bei staatlichen Krediten und Garantien eine Bevorteilung gegenüber Mitbewerbern gab.
Im einzelnen geht es um eine Kreditlinie, die dem Flughafen Frankfurt-Hahn von der Liquiditätsfazilität des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt wurde, die Umschuldung der dem Flughafen gewährten Darlehen durch die staatliche Investitions- und Strukturbank sowie eine vom Land Rheinland-Pfalz zur Absicherung der Darlehen gestellte Garantie.
Die Kommission vertritt bei der aktuellen Sachlage den vorläufigen Standpunkt, dass die Maßnahmen lediglich dazu beitragen, den Flughafenbetreiber von seinen Betriebskosten zu entlasten.
Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia betonte, grundsätzlich könnten Staatsbeihilfen unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt sein, etwa um kleine Regionalflughäfen zu entwickeln. "Doch die Kommission hat die Pflicht, Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu verhindern - und einige der Regionalflughäfen in Europa sind nicht mehr so neu oder klein."
Weiter auf dem Prüfstand sind staatliche Unterstützungen für den Billigflug-Terminal „mp2“ am Flughafen Marseille sowie Gebührennachlässe, die sowohl Billigfluggesellschaften als auch etablierten Airlines gewährt worden sind.
Die Kommission prüft derzeit auch Fälle in der Luftverkehrsbranche, z. B. die Beihilfe für Wizz Air am Flughafen Temeswar in Rumänien, die Infrastrukturbeihilfe für den Flughafen Leipzig-Halle, sowie die Beihilfe für den Flughafen Dortmund und die ihn nutzenden Fluggesellschaften.
(Quelle: EU Kommission)
(Foto: Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH)
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