Derzeit beginnt für zehntausende junger Menschen ein neuer Lebensabschnitt: Der Start in das Berufsleben. Diese Versicherungen sind notwendig. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
27.08.2013 16:24 Uhr
FINANZTIPPS FÜR BERUFSEINSTEIGER

Berufsstarter-Tipps: Pflichtversicherungen im Überblick

Düsseldorf, 27.08.2013 16:24 Uhr (Finanzredaktion)

Wichtige Versicherungen

[Privat-Haftpflichtversicherung: Sie tritt z.B. ein, wenn einem Anderen schuldhaft ein Schaden zugefügt wird; auch und gerade im Beruf. Sie ist somit eine wichtige Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte. ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass bis zum Abschluss der Ausbildung eine Privat-Haftpflichtversicherung meist über die Police der Eltern besteht. Vor dem Abschluss einer eigenen Versicherungspolice also checken.

Kfz-Versicherungen: Mit dem ersten Job wird oft auch das erste Auto fällig. Eine Teilkaskoversicherung kümmert sich unter anderem um den Ersatz eines geklauten Fahrzeugs, die Vollkaskoversicherung auch um selbst verschuldete Unfälle. Pflicht ist allerdings nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Da Fahranfänger jedoch für eine Kfz-Haftpflicht oftmals hohe Beiträge zahlen, lohnt sich in der Regel die Zulassung des Wagens auf die Eltern.

Rechtsschutzversicherung: Sind die Eltern rechtsschutzversichert, gilt auch diese Police in der Regel für die Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Wenn der Berufsneuling täglich mit dem Auto zu seiner Ausbildungsstelle fährt, kann eine spezielle Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt bei einem Verkehrsunfall den Anwalt und die Gerichtskosten.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie wird oft außer Acht gelassen, dabei ist sie für Azubis ganz besonders wichtig. Denn Berufseinsteiger bekommen in den ersten fünf Jahren keinen Cent aus der gesetzlichen Rentenkasse.

Weniger wichtig

Hausratversicherung: Auch wenn der Azubi mit Ausbildungsbeginn in eine eigene Wohnung zieht, muss selten eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen werden. Oft werden wertvolle Einrichtungen sowieso erst im Laufe der Berufstätigkeit angeschafft. Außerdem gilt nach Auskunft der ARAG Experten die Hausratversicherung der Eltern meist auch für eine Zweitwohnung der Kinder, wenn die Ausbildung eine auswärtige Unterkunft erfordert.

(Quelle: ARAG SE)
(Artikelbild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de)

 

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