Beschluss des DIHK-Vorstands: Altersvorsorge von Selbstständigen in Deutschland
Berlin/Bremerhaven, 03.12.2011 18:54 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
Die derzeit in der Politik diskutierten Pläne, eine Versicherungspflicht für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen, lehnt der Deutsche Industrie-und Handelskammertag (DIHK) ab.
Die Faktenlage rechtfertigte keine grundlegenden Reformen, betont der DIHK-Vorstand in seinem Mitte November verabschiedeten Beschluss zum Thema. Verteilung und Umfang der privaten Vorsorge seien nicht bekannt, so dass es keine belastbaren Schätzungen zum künftigen Ausmaß von Altersarmut Selbstständiger gebe.
Sollte sich durch fundierte Analysen herausstellen, dass hier tatsächlich eine große Herausforderung auf die Gesellschaft zukomme, werde die Organisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs) die Debatte um Gegenmaßnahmen konstruktiv begleiten, heißt es in dem Papier.
Als ein "naheliegendes Instrument" nennt der DIHK die Öffnung der Riester-Rente auch für Selbstständige – begleitet von mehr Transparenz bei den Produkten. Einen grundsätzlichen Einbezug in die gesetzliche Rentenversicherung lehnt er jedoch ab. Diese werde durch die neuen Beitragszahler ohnehin nur kurzfristig entlastet – zuungunsten folgender Generationen von Beitragszahlern und Betrieben.
Die IHK-Organisation könne wichtige Unterstützung leisten, indem sie noch stärker als bislang informiere und beispielsweise in Existenzgründerseminaren oder Einstiegsgesprächen für die Relevanz und Notwendigkeit privater Altersvorsorge sensibilisiere.
Den DIHK-Vorstandsbeschluss können sie hier downloaden (pdf-Datei).
(Quelle: DIHK Berlin)

Altersvorsorge Rente
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