Betriebsratswahl: Perspektive auch für jüngere Arbeitnehmer durch Schulungen
Düsseldorf, 28.11.2013 17:36 Uhr (Gastautor)
Im kommenden Jahr finden von März bis Mai 2014 Betriebsratswahlen statt. Es gilt, vor allem für den Generationswechsel mit jüngeren Arbeitnehmern, sich gut vorzubereiten. Dazu gehören auch Schulungen mit Wissen zur Betriebsratsarbeit.
Alle vier Jahre finden neue Betriebsratswahlen statt. Die nächsten Wahlen sind in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai 2014. Eine anstehende Betriebsratswahl hat einen langen Vorlauf. Von der Entscheidung zur Kandidatur, über die Nominierung mit anschließender Schulung und Weiterbildung, bis hin zur eigentlichen Wahl.
(Quelle: IAB-Betriebspanel; Erstaunlich, wie viele Beschäftigte nach Branchen durch Betriebsräte vertreten werden).
Da nicht jedes Unternehmen offen ist für einen Betriebsrat, befürchten einige Kandidaten Repressalien und Behinderungen seitens der Geschäftsführung. Sie fürchten sogar gekündigt zu werden. Und darum hat der Gesetzgeber eine klare Linie gezogen. Kandidaten für einen Betriebsrat genießen Sonderkündigungsschutz.
Eine ordentliche Kündigung ist laut § 15 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) nicht rechtens. Dagegen ist eine fristlose Kündigung auch weiterhin möglich.
Wie definiert sich "Sonderkündigungsschutz"?
Das Interesse, Eigenverantwortung zu übernehmen und sich zur Wahl in den Betriebrat aufzustellen ist für viele Arbeitnehmer ein großes Anliegen. Für seine Kollegen einzutreten und firmeninterne Entscheidungen wie Kündigungen, Umstrukturierungen und Redundanzen abzuwägen und letztendlich mitzutragen, bedarf es jedoch einen besonderen gesetzlichen Schutz. Für die Zeit vor der Wahl und danach. Als Betriebsratsmitglied oder -vorsitzender.
Einen besonderen Kündigungsschutz haben neben Personengruppen wie Personal- und Betriebsräte und anderen Mandatsträgern des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) auch die Wahlbewerber. Und zwar von dem Zeitpunkt an, an dem sie nominiert sind und feststeht, dass ein Wahlvorstand eine Betriebsratswahl durchführen will. Wird der Kandidat in den Betriebsrat gewählt, genießt er weiterhin Kündigungsschutz. Fällt ein Arbeitnehmer durch bei einer Betriebsratswahl, erlischt sein besonderer Kündigungsschutz nach sechs Monaten.
Als Stichtag gilt die Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die Rahmenbedingungen einer Betriebsratswahl sind höchst komplex und kompliziert. Etwaige Neuerungen liegen oft im Detail. Diese bergen aber bei falscher Interpretation und Handhabung große rechtliche Konsequenzen.
Daher ist es unbedingt erforderlich, dass alle Beteiligten einer Betriebsratswahl sich frühzeitig informieren. Weiterbildungsinstitute bieten rechtlich perfektes Wissen rund um eine Betriebsratswahl. Ein Wissen, das unabdingbar ist. Im Sinne des ganzen Unternehmens.
(Artikelbild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de)

Bildung Gesellschaft
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