Bundesministerium gibt Antworten auf Fragen zum neuen E10 Benzin an Tankstellen
Berlin/Brüssel, 06.03.2011 18:47 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
So neu ist das Thema E10 ("E" steht für Ethanol, "10" für 10 % Ethanol) gar nicht. Das Bundeskabinett hatte im Oktober 2010 eine Verordnung umgesetzt, der eine europäische Richtlinie über die Kraftstoffqualität voraus ging.
Etwa 90 Prozent aller benzinbetriebenen Pkw können E10 ohne Einschränkungen tanken. Neufahrzeuge sind in der Regel E10-tauglich. Fahrerinnen und Fahrer benzinbetriebener Fahrzeuge sollten sich vor dem ersten Betanken mit E10 vergewissern, dass Ihr Fahrzeug E10 verträgt. Ob ein Fahrzeug E10 verträgt, erfährt man von seinem Fahrzeughersteller. Eine Liste E10-verträglicher Fahrzeuge ist auf der Internetseite der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de/e10 zu finden.
Auch bei seinem Fahrzeughändler und bei seiner Kfz-Werkstatt kann man sich nach der E10-Verträglichkeit von Fahrzeugen erkundigen. Die E10-Verträglichkeitsliste enthält auch Servicenummern der Fahrzeughersteller, die man bei Fragen anrufen kann. Weitere Informationen zu E10 bieten der ADAC und das Bundesumweltministerium unter www.adac.de/e10 und www.bmu.de/e10 an. Alle nicht nachgewiesen E10-verträglichen Fahrzeuge sollten ausschließlich die bisherigen Benzinsorten tanken. Die Kraftstoffanbieter sind durch die Rechtsverordnung verpflichtet, diese weiterhin anzubieten und zwar zeitlich unbefristet.
Neben der ungerechtfertigten Preisgestaltung rufen vor allem die unzureichende Information und Aufklärung den Ärger der Verbraucher hervor. Wie der ADAC in einer aktuellen Online-Umfrage herausgefunden hat, wissen immer noch rund 22 Prozent der Autofahrer nicht, ob ihr Fahrzeug E10 verträgt. 70 Prozent antworteten auf die Frage, ob sie E10 tanken werden mit "nein".
Ärger über Mineralölkonzerne?
Nach dem ADAC übt jetzt auch die Bundesregierung Kritik am Verhalten der Mineralölkonzerne bei der Einführung des neuen Kraftstoffs Super E10. In einem Artikel für die März-Ausgabe der ADAC Motorwelt hält Bundesumweltminister Norbert Röttgen der Mineralölwirtschaft vor, dass sie sich bei denjenigen Autofahrern bediene, deren Fahrzeuge kein Super E10 vertragen. Sollten die Anbieter künftig nur noch Super Plus mit 98 Oktan als Bestandsschutzsorte anbieten, dann, so der Minister, "können und müssen sie es billiger machen". Laut ADAC wird Super E10 dort, wo es bereits zu haben ist, zum bisherigen Preis des herkömmlichen Super E5 verkauft. Gleichzeitig wird der Preis von Super E5 um bis zu acht Cent auf das Niveau von Super Plus angehoben oder es wird nur noch Super Plus angeboten.
Wie lange wird es neben E 10 auch den herkömmlichen E 5-Sprit geben?
Dazu Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: "In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter per Verordnung verpflichtet, E 5-Super weiterhin anzubieten, und zwar zeitlich unbefristet. Diese Pflicht könnte nur durch eine Änderung der Verordnung zurückgenommen werden, was aber nicht geplant ist. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus: Die EU verlangt nur ein verpflichtendes Anbieten bis 2013." (Interview aus der ADAC Motorwelt 12/2010, © 2010 ADAC Verlag GmbH.)
Einen weiteren Artikel finden sie hier.
(Quellen: ADAC, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Autobranche Politik E10 Benzin
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