Das System der monatlichen Konjunkturindikatoren wird um das Merkmal „Auftragsbestand“ erweitert. Mit diesem Merkmal werden Indizes berechnet, die eine bessere Analyse der Konjunkturentwicklung erlauben. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
28.08.2012 19:59 Uhr
KONJUNKTURELLE ZAHLEN

Bundesregierung will über Auftragsbestände der Industrie informiert werden

Berlin/Düsseldorf, 28.08.2012 19:59 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Mit einem entspre­chenden Gesetz­ent­wurf will die Bundes­re­gie­rung zukünftig besser über Auftrag­s­ein­gänge infor­miert werden. Die Zahlen sollen eine konjunk­tur­si­chere Statistik hervor­bringen.

In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es: "Der Verlauf der Wirtschaftskrise 2008/2009 hat gezeigt, dass das konjunkturstatistische Indikatorensystem in Deutschland nicht vollständig ist. Gegenwärtig stehen die Indizes über Auftragseingang, Produktion und Umsatz für die Konjunkturdiagnose zur Verfügung. Es gibt aber keine vollständige Information, in welchem Umfang die eingegangenen Aufträge zur Produktion führen und letztlich als fakturierte Umsätze zur konjunkturellen Entwicklung beitragen."

Um das Ausmaß der konjunkturellen Dynamik besser einschätzen zu können, soll das System der monatlichen Konjunkturindikatoren um das Merkmal „Auftragsbestand“ erweitert werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vor.

Zur Begründung schreibt die Regierung, in den Konjunkturstatistiken des Verarbeitenden Gewerbes seien bisher nur die neu erteilten Aufträge gemeldet worden. Stornierungen von Aufträgen würden jedoch nur im Auftragsbestand wirksam. diese Stornierungen könnten – wenn ihr Ausmaß zunehme – ein Indiz für eine konjunkturelle Abschwächung sein. Bei den 13.300 betroffenen Unternehmen werde es nur zur einer geringen Mehrbelastung kommen.

Dagegen heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates, die Einführung des zusätzlichen Indikators Auftragsbestand bedeute für die Betriebe und Statistischen Ämter „gravierende zusätzliche Belastungen“. Der möglicherweise zu erzielende Informationsgewinn rechtfertige den Mehraufwand keinesfalls. Die Bundesregierung verteidigt das neue Merkmal Auftragsbestand dagegen als „wichtige Planungsgröße“.

(Quelle: Deutscher Bundestag)
(Foto: Rainer Sturm / pixelio.de)

 

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