Betreuung privater Vermögen und der Umgang mit Selbstanzeigen
Düsseldorf, 25.01.2011 17:08 Uhr (Finanzredaktion)
Die Hürden für strafbefreiende Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung sollen laut einem Beschluß des Bundeskabinetts vom 8. Dezember 2010 erhöht werden.
Die Möglichkeit zur Teilselbstanzeige soll abgeschafft und Straffreiheit nur noch gewährt werden, wenn sämtliche strafrechtlich noch nicht verjährte Hinterziehungssachverhalte offengelegt werden. Der juristische Umgang mit Selbstanzeigen ist eines der Themen der diesjährigen 9. EUROFORUM-Jahrestagung "Betreuung privater Vermögen" (10. und 11. Februar 2011, Bergisch Gladbach). Die rechtlichen Grundlagen des internationalen Informationsaustausches zwischen den EU-Ländern sowie die Revision der EU Amtshilferichtlinie und der EU Betreibungsrichtlinie erläutert Ernst Czakert (Bundesministerium der Finanzen). Aus Sicht der Finanzverwaltung geht Max Rau (Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung) auf praktische Probleme mit Selbstanzeigen ein.
Neben der Diskussion über den sensiblen Umgang mit Steuerdaten greift die etablierte Jahrestagung weitere aktuelle steuerliche und juristische Entwicklungen in der Vermögensverwaltung auf. Unter anderen stellt Wilfried Mannek (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen) den Entwurf der Erbschaftssteuerrichtlinien und Änderungen in Folge des Jahressteuergesetzes 2010 vor. Einen Überblick über die Auswirkungen der Finanzrechtsprechung auf die Betreuung privater Vermögen gibt Prof. Dr. Georg Crezelius (Universität Erlangen/Bamberg). Der Vorsitzende der EUROFORUM-Jahrestagung Prof. Dr. Andreas Söffing (SJ Berwin LLP) erläutert an ausgewählten Praxisfällen, wie Großvermögen steuerlich strukturiert werden können. Die neuen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermögensverwaltung werden auf der Tagung ebenso von Steuer- und Finanzexperten vorgestellt und diskutiert.
(Quelle: EUROFORUM Deutschland SE)

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