\\\"Too big to fail\\\" soll für Banken zukünftig nicht mehr gelten. Die Rettung systemrelevanter Banken hat so manchen Staat fast in den Ruin getrieben. Damit soll jetzt Schluß sein. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
28.02.2011 12:20 Uhr
SONDERINSOLVENZRECHT FÜR BANKEN

Seminar zum neuen Restrukturierungsgesetz erklärt Insolvenzrecht für Banken

Frankfurt/Main, 28.02.2011 12:20 Uhr (Finanzredaktion)

"Too big to fail" soll für Banken zukünftig nicht mehr gelten. Die Rettung system­re­le­vanter Banken hat so manchen Staat fast in den Ruin getrieben. Damit soll jetzt Schluß sein.

Das Deutsche Aktieninstitut e.V. greift dieses Thema in einem Semiar auf, das am 15. März 2011 im DVFA-Center im Signaris, Mainzer Landstraße 37-39/François-Mitterand-Platz 1 in 60329 Frankfurt am Main veranstaltet wird.

Die Rettung der Banken durch die Nationalstaaten in der letzten Krise hat einige Länder fast in die Insolvenz getrieben. "Too big to fail" soll für Banken zukünftig nicht mehr gelten. Auf nationaler und internationaler Ebene wurden bzw. sollen daher Sonderinsolvenzrechte für Banken eingeführt werden. In unserem Seminar wollen wir die Regelungen des deutschen Restrukturierungsgesetzes, seine Auswirkungen auf Bankinvestoren, Anleihegläubiger und Vertragsverhältnisse und die aktuellen europäischen Vorschläge auf diesem Gebiet diskutieren.

Einzelheiten zum Programm finden sie auf den Internetseiten des DAI.

(Quelle: Deutsches Aktieninstitut e.V.)
(Foto: Franz Pfluegl;PIXELIO)

 

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