Es gibt verschiedene Möglichkeiten, vorzeitig in Rente zu gehen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
04.06.2013 11:10 Uhr
TIPPS ZUR RENTE MIT 67

Vorsorge-Tipps: Die Regeln mit Rente vor 67

Düsseldorf, 04.06.2013 11:10 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Es gibt verschie­dene Möglich­keiten, vorzeitig in Rente zu gehen meist ist das aller­dings mit Abschlägen verbunden. ARAG Experten geben einen Über­blick.

Seit dem vergangenen Jahr steigt das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Relevant ist die Übergangszeit für die Jahrgänge 1947 bis 1964. Wer 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, der Jahrgang 1959 mit 66 Jahren und zwei Monaten. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren. Jeder 2. Deutsche geht allerdings schon früher in Rente – im Schnitt mit 60 Jahren und sieben Monaten.

Früher in Rente ohne Abschläge

Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen aber nicht dazu. Wer trotz der erfüllten Beitragszeit von 45 Jahren bis zum 67. Lebensjahr arbeitet erhält eine erhöhte Rente, weil er ja zwei Jahre länger in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Ein Beispiel: Ein Standardrentner (45 Beitragsjahre, Durchschnittseinkommen) hat heute eine Rente von rund 1.236 Euro. Arbeitet er bis 67, erhöht sich seine Monatsrente im Westen um rund 56 Euro, im Osten um rund 48 Euro.

Rente für Schwerbehinderte
Auch Schwerbehinderte müssen nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Allerdings steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge ab 1952 ebenfalls seit 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt bis 2029 von 60 auf 62 Jahre. Wer dann ab 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregel: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

 

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