Der Freiberufler in der heutigen Volkswirtschaft
Düsseldorf, 08.07.2013 11:14 Uhr (Gastautor)
Die Freiberufler werden immer zahlreicher und nehmen mittlerweile eine sehr wichtige Position in der heutigen Volkswirtschaft ein. In den vergangenen zehn Jahren ist die Anzahl der Freiberufler um mehr als 60 Prozent gestiegen, eine Rekordsumme die zeigt, wie beliebt diese Berufssparte ist.
Viele Arbeitnehmer sind aber auch gezwungen, sich nach dem Verlust ihrer Arbeit, eine Alternative zu suchen und entscheiden sich für einen freien Beruf, da keine neue Festanstellung in Aussicht ist. Die Tätigkeitsfelder, in denen freie Berufe ausgeübt werden, sind sehr vielfältig, dazu zählen unter anderem Apotheker, Architekten, Ingenieure, Künstler, Mediziner, Journalisten, Rechtsanwälte, Übersetzer, Schauspieler und Steuerberater.
Um sich freiberuflich zu machen, haben Aspiranten die Auswahl zwischen verschiedenen Rechtsformen, unter denen in der Freiberuflichkeit gearbeitet werden kann. Für Freiberufler gelten andere Vorschriften als für Angestellte, dies wird besonders bei den gesetzlichen Regelungen und der Steuerpflicht deutlich. Wer sich freiberuflich machen will und eine vielversprechende Geschäftsidee hat, der kann einen Antrag auf Fördermaßnahmen des Staates stellen. Auf diese Weise wird die oft recht magere und schwierige Anfangszeit überbrückt, bis sich erste Erfolge einstellen können.
Die Vor- und Nachteile der freien Berufe
Freiberufler sind ihr eigener Chef und können das berufliche Tätigkeitsfeld nach persönlichen Regeln und Vorlieben gestalten. Diese Berufsgruppe genießt eine große Unabhängigkeit und kann in den meisten Fällen das Arbeitspensum und die Arbeitszeiten selber bestimmen.
Auf der anderen Seite müssen Freiberufler die wirtschaftliche Unsicherheit fürchten, im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis sinkt und steigt das Gehalt in Bezug auf die Auftragslage, die sich stetig verändern kann. Die laufenden Kosten eines Freiberuflers sind in den meisten Fällen sehr hoch, die Kosten für die Büromiete, das Fahrzeug, eventuelles Personal und Versicherungen sind jeden Monat fällig, unabhängig von den vorhandenen Einnahmen.
Als Chef des eigenen Unternehmens ist der Freiberufler für dieses haftbar, genauso wie für die Durchführung des Arbeitspensums. Oft steht dabei die hohe Verantwortung in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Verdienst. So kann einem vor allem in Krisenzeiten, und der daraus folgenden schlechten Auftragslage, schnell der Spaß an der Freiberuflichkeit vergehen.
Das Steuerrecht für Freiberufler
Steuerlich gesehen werden Freiberufler anders behandelt als Angestellte, jedoch müssen auch diese einmal im Jahr eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wer freiberuflich arbeitet, hat die Wahl, auf sein Gehalt eine Umsatzsteuer draufzuschlagen, die aber später an das Finanzamt abgeführt wird.
Eine Umsatzsteuer lohnt sich vor allem dann, wenn die Einnahmen und die Ausgaben für das Unternehmen sehr hoch sind. Mit der Umsatzsteuer können die anfallenden Betriebsausgaben verrechnet werden. Die Betriebskosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit anfallen, darunter fallen die Miete für das Büro, das benötigte Büromaterial, Personalkosten, Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände, Autokosten, etc. Freiberufler sollten sich gut über die beim Finanzamt fällige Einnahmen-Überschussrechnung informieren, um hier eine vorteilhafte Abrechnung zu erwirken. (Ausführliche Information hierzu gibt es unter die-buchhaltung.de.
(Foto: Konstantin Gastmann/pixelo.de)

Freiberufler Recht Steuern
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