Die überarbeiteten Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung stoßen beim Deutschen Führungskräfteverband ULA auf ein geteiltes Echo. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
01.04.2012 14:56 Uhr
GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG

Deutscher Führungskräfteverband zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung

Berlin, 01.04.2012 14:56 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Die über­ar­bei­teten Pläne des Bundes­mi­nis­te­riums für Arbeit und Soziales zur Reform der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung stoßen beim Deut­schen Führungs­kräf­te­ver­band ULA auf ein geteiltes Echo.

Den Vorschlag, mit der so genannten „Kombi-Rente“ die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente zu verbessern, begrüßt ULA-Hauptgeschäftsführer Ludger Ramme ausdrücklich: „Dies wäre eine sinnvolle Flankierung der aus demografischen Gründen unvermeidlichen Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Flexible Kombinationen aus Erwerbsarbeit und einem vorgezogenen Bezug einer Teilrente würden ein allmähliches Ausgleiten aus dem Erwerbsleben erleichtern.“

Kritisch sieht der Deutsche Führungskräfteverband hingegen den Vorschlag einer Aufstockung niedriger Altersrenten von langjährig Versicherten auf eine Mindesthöhe von 850 Euro durch die so genannte „Zuschuss-Rente“. Ludger Ramme: „Eine Vermischung von steuerfinanzierten Sozialleistungen und vorleistungsbezogener Versicherung lehnen wir ab. Darum erwarten wir, dass die Bundesregierung die Pläne fallen lässt, niedrige Renten aus allgemeinen Beitragsmitteln aufzustocken.“ Eine solche Aufstockung sei nur in Form einer ausschließlich steuerfinanzierten Zusatzleistung denkbar.

Die Überlegungen aus den Reihen der CDU, die derzeitige Abgrenzung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung einer grundlegenden Reform zu unterziehen, weist der Deutsche Führungskräfteverband ebenfalls zurück. ULA-Präsident Dr. Wolfgang Bruckmann: „Notwendig ist ein anhaltender Wettbewerb zwischen und innerhalb beider Versicherungssysteme. Dies schafft dauerhafte Anreize für eine effiziente, wirtschaftliche Mittelverwendung.“

Angesichts der gesellschaftlichen Alterung könne die Lösung nicht darin bestehen, wieder ausschließlich auf ein umlagefinanziertes Krankenversicherungssystem zu setzen. Die private Krankenversicherung leistet mit ihren Alterungsrückstellungen einen unverzichtbaren Beitrag zu einer nachhaltigeren und demografiefesteren Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens.

In der Diskussion von Beitragssatzsteigerungen bei privaten Krankenversicherungen mahnt der Deutsche Führungskräfteverband realistische Erwartungen der Versicherten und eine seriöse Kalkulation von Tarifen durch die Versicherungsunternehmen an. Für letzteres trägt auch die staatliche Versicherungsaufsicht Verantwortung. Dr. Wolfgang Bruckmann: „Entscheidendes Motiv für einen Wechsel in die private Krankenversicherung sollte nie die kurzfristige Beitragsersparnis sein. Eine Premium-Versorgung zum Schnäppchenpreis ist und war nie deren Aufgabe.“

Die private Krankenversicherung bietet seit ihrer Entstehung ihren Versicherten eine eigenverantwortliche, lebenslang angelegte Absicherung des Krankheits- und Pflegerisikos. Diese Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverantwortung durch privat Krankenversicherte sollte der Gesetzgeber auch in Zukunft respektieren.

(Quelle: Deutscher Führungskräfteverband ULA)

 

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